Vorratsdatenspeicherung durch den Bundesrat

Die Vorratsdatenspeicherung hat gerade den Bundesrat passiert. Damit ist die Einführung zum 1. Januar 2008 sehr wahrscheinlich, jetzt könnte nur noch Bundespräsident Köhler helfen, indem er das Gesetz nicht unterschreibt. Dies ist also nach dem Beschluss des Bundestages vor drei Wochen zur Vorratsdatenspeicherung der zweite schwarze Freitag gegen Bürgerrechte und für eine allumfassende Überwachungsphantasie.

Einer Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrates ist die Länderkammer allerdings nicht gefolgt und hat diese abgelehnt. Nach dem Willen des Ausschusses und vor allem durch das Vorantreiben der bayrischen Justizministerin Merk sollte ein Auskunftsanspruch auch in zivilrechtlichen Verfahren gegenüber Dritte erfolgen. Konkret ging es dabei besonders um die Verfolgung von Urheberrechtsdelikten, also den klassischen TauschbörsennutzerInnen. Hier war die Idee, dass die großen Plattenfirmen beispielsweise direkten Zugriff auf die Daten der Internetprovider erlangen sollten. Zum Glück ist die Länderkammer bei dieser Idee noch zur Vernunft gekommen. Einem weiteren Antrag aus Bremen und Berlin zur Einberufung des Vermittlungsausschusses wurde leider auch nicht die Zustimmung gegeben.

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