Der Wahnsinn zu Olympia – Hashtag Zensur #Rio2016

In rund einer Woche am 5. August geht es los. Die Olympischen Sommerspiele beginnen in Rio de Janeiro. Offiziell befinden wir uns aber schon jetzt in dem Zeitfenster das „Während der Olympischen Spiele“ heißt, denn gestern, also am 27. Juli 2016, hat diese so genannte „frozen period“ begonnen. Dieses Zeitfenster schreibt weitreichende Kommunikationsvorgaben vor. Dieser gesamte Regelungskatalog basiert auf der Regel 40 der Olympic Charter, in dieser wird als Erklärung zur Regel 40 aufgeführt:

Except as permitted by the IOC Executive Board, no competitor, team official or other team personnel who participates in the Olympic Games may allow his person, name, picture or sports performances to be used for advertising purposes during the Olympic Games.“

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat dafür eine entsprechende Handreichung herausgegeben, wie von Unternehmen/gewerblich/kommerziell in dieser Zeit kommuniziert werden darf. Diese Präsentation ist als PDF unter dem Titel: „REGEL 40 – Leitfaden der Deutschen Olympiamannschaft für die Olympischen Spiele Rio 2016“ online.

Das Dokument erklärt das Prozedere wie offizielle Sponsoren, Sponsoren einzelner Sportler und auch ansonsten kommunikativ von Firmen während der Olympischen Spiele kommuniziert werden darf, es geht um alle Formen von Werbemaßnahmen, Anzeigen, Merchandise, Produktwerbung und auch Social-Media-Werbung.

Und bei letzterem geht der Allmachtanspruch des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) und auch des DOSB sehr weit. Auf Seite 12 steht unter der Überschrift:

Nicht-olympische Sponsoren dürfen keinesfalls …“:

● … Ausdrücke, die in Verbindung mit den Olympischen Spielen gebracht werden (Olympische Spiele, Deutsche Olympiamannschaft, Rio 2016 etc. – siehe Übersicht nächste Seite), in Werbematerialien oder in Social-Media-Inhalten einbringen, auch nicht als Hashtags.

● … Social-Media-Inhalte mit olympischen Bezug von IOC/ OCOG RIO2016/DOSB/Deutsche Olympiamannschaft „retweeten“ oder „teilen“.

Was heißt das praktisch? Eine Firma (solange kein offizieller Sponsor des Teams, der Spiele oder eines Sportlers) und vermutlich auch ansonsten jede andere kommerzielle Entität, also auch Freiberufler etc., sollten in den kommenden fünf Wochen aus ihren Social-Media-Kanälen einfach mal eine Olympiafreie Zone machen.

Denn den DOSB-Tweet der gerade eine Medaille bejubelt, darf nicht retweetet werden. Auch auf Facebook dürfen solche Nachrichten von den offiziellen Accounts nicht geteilt werden. Aber auch von anderen Accounts dürfen diese Inhalte nicht weiterverbreitet werden. Selbst das offizielle Hashtag #Rio2016 darf nicht verwendet werden. Richtig gelesen, es gibt ein Hashtag-Zensur für alle Firmen die nicht offiziell irgendwie die Olympischen Spiele, den DOSB oder einzelne Sportler sponsern. Weitreichenden Schutz erhalten der DOSB und das IOC durch das eigene Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen“. Dieses Oiympiaschutzgesetz geht noch weiter als das übliche Marken- und Urheberrecht. Hashtags sind darin explizit nicht aufgeführt und man sollte einmal gerichtlich klären lassen, ob das Hashtag-Verbot von IOC und DOSB nicht gegen §4 des Olympiaschutzgesetzes verstoßt, dort heißt es:

§ 4 Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben Die Inhaber des Schutzrechts haben nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr

1. dessen Namen oder Anschrift zu benutzen oder

2. die olympischen Bezeichnungen oder ähnliche Bezeichnungen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren, Dienstleistungen oder Personen zu benutzen, sofern die Benutzung nicht unlauter ist.“

Das Olympiaschutzgesetz ist übrigens laut Urteil des Bundesgerichtshofes legitim, hier ein entsprechender Blogbeitrag wie die rechtliche Bewertung für Unternehmen ist. Werbung ist aber unter Umständen zulässig, wie der Bundesgerichtshof entschied, als gegen eine Abmahnung durch den DOSB vorgegangen wurde.

Ich finde das alles albern und höchstgefährlich, wenn private Akteure dermaßen die öffentliche Kommunikation kontrollieren wollen. Ich verstehe das man bestimmte Schutzniveaus braucht, dass man nicht einfach die Olympischen Ringe auf jedes Produkt drucken kann. Jetzt aber auch noch die öffentliche Kommunikation derart einzuschränken wie es hier versucht wird, also die Nutzung von Hashtags zu verbieten bzw. zu regulieren, ist gefährlich für die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit.

Was wären denn mögliche Szenarien? Eine Bäckerei freut sich das der Sportler XY aus ihrer Stadt gerade die Goldmedaille gewonnen hat und retweetet einen DOSB Tweet samt enthaltenem Bild mit der Notiz, „Unser XY ist Olympiasieger, wir freuen uns sehr“ – Dies wäre nach den aufgestellten Regeln verboten.

Selbst der eigene Tweet der Bäckerei oder der Facebook Post das man sich über die Goldmedaille von XY freut und die Nutzung des Hashtags #Rio2016 ist verboten.

Und sie meinen es ernst, siehe die Bestätigung auf meine Nachfrage bei Twitter. Es geht hier nicht um ein generelles Verbot der Nutzung eines Hashtags, zum Beispiel #Rio2016, sondern darum zu kontrollieren und damit auch zu zensieren, wer einen Hashtag nutzen darf. Bald drohen also Abmahnungen wegen Hashtag-Nutzung.

Sorry DOSB und IOC, aber Hashtag-Zensur geht gar nicht!

 

PS: Gerade erst gesehen, Begriffe die nach der Definition vom DOSB von nicht-olympischen Sponsoren in der Social-Media Kommunikation NICHT verwendet werden dürfen sind auch „Spiele“ und „Sommer“.

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  1. FritzIv

    Sich etwas wünschen und etwas bekommen, ist ja zweierlei. Auf welche international gültige Marken-Rechtslage stützt sich denn die Okkupation von Hashtags? Es kann ja nicht sein, dass die inhaltliche Bezugnahme auf die Olympiade untersagt wird. Wenn man einen Hastag markenrechtlich gescichert hat, hat man damit immer noch nicht Twitter gekauft – inoffizielle Hastags sind also weiterhin möglich wie z.B. #2016Rio #winners #RioGold #Oly2016 #RioSports #Bras16, #Rio$$16, #Cola2016 oder #ODGG16 (Olympiade des Großen Geldes) … die Gefahr ist im Übrigen groß, dass sich der Volksmund seine eigenen Hashtags bastelt wie z.B. #SuperCorrption2016, #RioGreed16 oder so …
    Ich würde mir aber nicht zu viel Sorgen machen, verfolgt werden dürften bei Verstößen ggf. nur große Unternehmen, insbesondere die Konkurrenten der Sponsoren.

  2. Bernd Bandekow

    Also mal abgesehen von der allgemeinen Zensur mit der sich das IOC meiner Meinung nach grundlos um einen kostenlosen Werbemarkt für die eigenen Spiele beschneidet, wäre es interessant, mal zu sehen was passiert wenn jemand einen Tweet a la „Termin für unsere #Pfadfinder #Spiele im #Sommer #2016 ist der…“ verfasst und daraufhin abgemahnt wird. Für derart allgemeine Begriffe dürfte der Schutz selbst vor dem dümmsten Richter keinen Bestand haben…

  3. pedro

    ..und ‚2016‘ darf auch nicht verwendet werden. Eine Jahreszahl.
    Mein Vorschlag dafür: #fuioc