Your phone company is watching!

2009 habe ich mich entschieden, gegen meinen Mobilfunkbetreiber T-Mobile Deutschland gerichtlich vorzugehen, da dieser mir keine umfassende Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten geben wollte. Auf Grund der Erstmaligkeit meiner Klage richtete sich die Klage stellvertretend gegen die Verweigerung aller Mobilfunknetzbetreiber, also auch Vodafone, E-Plus und o2. Ich habe also auf Auskunft über die zu meiner Person bezogenen Daten, inkl. der Daten aus der Vorratsdatenspeicherung (§113a TKG) geklagt. Dabei habe ich mich auf §34 des Bundesdatenschutzgesetzes berufen.

Ich bin der Auffassung, dass jedeR KundIn einen umfassenden Anspruch darauf hat, welche Daten über sie gespeichert sind. Gerade wenn sich wie bei der Vorratsdatenspeicherung daraus fast perfekte Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile zeichnen lassen. Die Möglichkeiten der Nutzung dieser Daten sind sehr gut aufgezeigt in einer Stellungnahme des CCC für das Bundesverfassungsgericht. Hier haben die Unternehmen die Pflicht angemessen Auskunft zu geben – tun es aber nicht.

Meine Daten gehören Mir. Das wollten sie nicht akzeptieren und sie haben verloren.

Nach Aushändigung der Daten hat sich Zeit Online der Daten angenommen, sie visualisiert und mit weiteren öffentlichen Daten zum Beispiel aus den sozialen Netzwerken und Webseiten verknüpft. Herausgekommen ist eine interaktive Grafik, in der Sie die Möglichkeit haben, mein Leben über sechs Monate erstaunlich genau nachzuvollziehen. Erschreckend, nicht war?

© ZEIT ONLINE

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Lesenswert auch der Artikel auf Zeit Online von Kai Biermann.