Cyber-Strategie: Verfassungsrecht einhalten

23.02.2011: Anlässlich der vom Bundeskabinett beschlossenen Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland erklärt Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Der Schutz und die Absicherung von Regierungsnetzen und kritischen Infrastrukturen, wie beispielsweise Stromnetzen, sind im digitalen Zeitalter wichtiger denn je. Dennoch müssen die Grundsätze der Verfassungsmäßigkeit beachtet werden. Die Bundesregierung und allen voran Bundesinnenminister de Maizière bewegen sich auf sehr dünnem Eis, wenn sie einen effektiven Schutz sauber mit dem Verfassungsrecht vereinbaren wollen.

Die derzeit geplante direkte Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten, Bundeswehr und Polizei untergräbt das verfassungsrechtliche Trennungsgebot in diesem Bereich. Allen Beteuerungen zum Trotz ist eine Verwässerung dieses Gebots in der praktischen Arbeit zu befürchten. Die Bundesregierung lässt erneut keine Bemühungen erkennen, ihre Arbeit in einem europäischen oder internationalen Kontext abzustimmen. Einmal mehr geht sie überhastet vor und verausgabt sich bei dem Versuch, eine rein nationale Lösung für eine internationale Herausforderung zu finden.“

Teile diesen Inhalt: