Fairen Ausgleich schaffen – Urheberrecht reformieren

26.04.2008: PM Nr. 062/08 Zur Diskussion über die Zukunft des Urheberrechts zum heutigen Tag des Geistigen Eigentums erklärt Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Der Vorstoß von Kulturstaatsminister Bernd Neumann, Urheberrechtsverletzungen nach französischem Vorbild mit Internetfiltern zu bekämpfen und möglicherweise den Internetzugang abschalten zu wollen, ist der völlig falsche Weg mit der Realität von Filesharing umzugehen. Statt mehr Repression aufzubauen und die Verfolgung zu verschärfen, muss die grundlegende Frage beantwortet werden: Wie erreichen wir den Schutz des geistigen Eigentums und einen fairen Interessensausgleich zwischen Künstlern und Verbrauchern in einer digitalisierten Welt?

Hier positioniert sich die Bundesregierung einseitig auf Seiten der großen Musik- und Filmunter-nehmen, wie zuletzt bei der Durchsetzungsrichtlinie und dem zweiten Korb zur Urheberrechtsnovellierung oder bleibt ganz untätig. Darüber hinaus beabsichtig die Regierung die Internetwirtschaft wiederholt als Hilfssheriff zu mißbrauchen, um ihre eigene Untätigkeit zu vertuschen und den Internetanbietern den schwarzen Peter zu zu schieben.

Alle Künstlerinnen und Künstler fordern wir im ureigensten Interesse auf, das Thema selbst zur Chefsache zu machen und gemeinsam mit Gesellschaft und Politik Lösungen für einen zukunftsfä-higen und fairen Schutz geistigen Eigentums zu entwickeln.

International wird die Digitalisierung unserer Lebenswelt erkannt und große wie kleine Musikfirmen, sowie auch Künstler, überlegen sich neue Modelle der Nutzung des Internets für die Verbreitung und Verkauf ihrer Musikstücke, ohne dabei auf technisch rückwärtsgewandte Regulierung zu setzen. Diese Einsicht der Nutzung des Internets hat die deutsche Musikindustrie leider noch nicht erkannt. Sie setzt immer noch auf Ideen aus dem letzten Jahrtausend und versucht mit immer neuen Klagen, Verbraucherinnen und Verbraucher als Kriminelle abzustrafen. Hierzu passt auch, dass von Seiten der deutschen Musik- und Filmwirtschaft immer noch keine Auseinandersetzung mit alternativen Lizenzen wie Creative Commons oder verbraucherfreundlichen Modellen für Flatrate-Angebote stattfindet.

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