Vielfalt auf dem Softwaremarkt gestärkt

17.09.2007: PM Nr.245/07 Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg im Wettbewerbsfall der EU-Kommission gegen Microsoft erklärt Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen:

„Gestärkt geht die EU-Kommission nach dem heutigen Urteil in ihre zukünftige Arbeit bei der europäischen Wettbewerbspolitik. Trotz der enormen Summe des Bußgeldes von annähernd 500 Millionen Euro haben die EU-Richter der Beschwerde Microsofts nicht recht gegeben. Es geht um eine Zugangsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer im digitalen Zeitalter und der Erkenntnis, dass der US-Konzern seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt hat.

Es darf nicht dazu kommen, dass Unternehmen durch marktbeherrschende Positionen ihre Software verbreiten oder Nutzer teilweise davon abhängig machen. Daher ist auch die Offenlegung entsprechender Schnittstellen zu begrüßen, hier geht es um mehr Sicherheit, mehr Wettbewerb und Vielfaltssicherung auf dem Softwaremarkt.“

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