Der „Deutsche Weg“

Heute fand wieder einmal eine Aktion der Kampagne Raubkopierer sind Verbrecher statt, diese Kampagne wird von der Zukunft Kino Marketing betrieben, die vor allem durch Mittel der FFA finanziert ist. In einem Pressetext wird auf einmal von einem neuen „Deutschen Weg“ gesprochen den Filmwirtschaft und GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) vorschlagen. Angeblich sollen dabei die Sanktionsmaßnahmen nicht zu einer Sperrung des Anschlusses führen sondern zu einer Drosselung der Bandbreite. Allerdings ist dies in dem Pressetext sehr unklar formuliert. Zudem sollen keine Daten durch die Internetprovider an die Rechteinhaber ausgehändigt werden, dies wird aber auch bei dem französischen Modell meines Wissens nicht gemacht, sondern es gibt eine „neutrale“ Schlichtungsstelle.

Weiter wollen Filmwirtschaft und GVU besondere Rücksicht auf NutzerInnen von Triple Play Angeboten nehmen. Also Personen die auch Telefon und Fernsehen über ihre Internetbreitbandverbindung beziehen, da diese natürlich deutlich stärker von einer Bandbreitendrosselung betroffen wären und bei einer Sperrung dies im Wiederspruch zur Universaldienstleistungsrichtlinie stehen würde. Natürlich müsste dann aber der Datenfluss kontrolliert werden um zu schauen welche Daten werden für VoIP oder IP-TV und welche für Filesharing benutzt.

Alles erstmal Punkte der Abrüstung um sich weniger angreifbar zu machen, in der Unklarheit und den möglichen Folgen aber weiterhin nicht hinnehmbar. Besondere Verantwortung wird dabei den Internetprovidern gegeben die einmal mehr zur Kontroll- und Überwachungsinstanz werden soll.

Die Diskussion über die Zukunft des Urheberrechts und einen fairen Interessensausgleich zwischen VerbraucherInnen und KünstlerInnen und auch der Rechtewirtschaft, geht weiter.

Hier ein Auszug aus der PM:

„Provider stärker einbinden – Der „Deutsche Weg“

Als sinnvolle Ergänzung zu einer straf- oder zivilrechtlichen Ahndung auf Massenebene sprechen sich die Filmwirtschaft und die GVU für die Einführung eines eigenen Modells für eine Kooperation mit Internetprovidern aus. Danach sollen illegale Downloader von den Providern zunächst per Warnmail auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns hingewiesen werden. Im Fall von Wiederholungen drohen stufenweise Sanktionen, wie etwa die Einschränkung der Bandbreite. Im Gegensatz zu anderen diskutierten Modellen ist eine Besonderheit des „Deutschen Wegs“ bei der Providerkooperation, dass die Internetprovider in diesem Verfahren nicht dazu angehalten sind, eigenständig die Netze nach Raubkopien ihrer Kunden zu durchsuchen. Als eine weitere Besonderheit soll in diesem Verfahren eben keine Aushändigung der Nutzerdaten an die Rechteinhaber stattfinden. Auch werden bei den drohenden Sanktionen für Wiederholungstäter die Spezifika von so genannten „Triple Play“-Angeboten, bei denen Telefon und Fernsehen ebenfalls über den Internetanschluss laufen, berücksichtigt. Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU dazu: „Mit diesem ‘Deutschen Weg’ wählen wir einen anderen Ansatz als Frankreich oder Großbritannien: Wir hoffen und erwarten, dass die Internetbranche hierzu mit uns in einen konstruktiven Dialog eintritt und sich damit keine Notwendigkeit für politische Lösungen „von oben“ ergibt. Denn der Schutz des geistigen Eigentums wird, so hoffen wir, weiter auf der politischen Agenda bleiben.“

Ersten Untersuchungen zufolge übt eine solche Vorgehensweise insbesondere auf Jugendliche eine abschreckende Wirkung aus. So zeigt eine Studie des Londoner Unternehmens Entertainment Media Research aus dem Jahr 2007, dass 78 Prozent der befragten männlichen Teenager das illegale Downloaden infolge einer schriftlichen Warnung durch ihren Internetprovider einstellen würden. Kriminelle hingegen – die nach Einschätzung der GVU mit diesem Verfahren ohnehin nicht erreichbar wären – sollen und werden hingegen weiterhin strafrechtlich verfolgt werden. Dazu gehören etwa konspirativ agierende Release-Gruppen-Mitglieder oder auch First Seeder – die Ersteinsteller von Raubkopien in so genannte Tauschbörsen.“

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