Recht siegt

Vor rund acht Monaten gab es große Protestaktionen gegen Hausdurchsuchungen und Razzien in der linken Szene im Vorfeld der G8 Proteste. Heute nun hat der Bundesgerichthof erklärt, dass die Durchsuchungsaktionen rechtswidrig waren, da die Generalbundesanwaltschaft nicht dafür zuständig gewesen sei. Es handelte sich nicht um einen Zusammenschluss zu einer terroristischen Vereinigung. Dies zeigt zum Glück, dass der Übereifer der Generalbundesanwaltschaft und Polizei bei ihrem damaligen Vorgehen nicht rechtskonform war. Hunderte Polizisten durchsuchten damals paralell etliche Häuser und Treffpunkte, unter anderem in Berlin und Hamburg.

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