Wie komme ich jetzt an meine Daten?

Auf diese Suche nach seinen Daten kann sich natürlich auch jeder andere begeben. Das Bundesdatenschutzgesetz gibt uns das Recht, Auskunft zu verlangen. Im Buch erwähne ich mehrfach den oft von mir angewendeten Durch die neuen Datenschutzregelungen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es hier zu einigen Änderungen gekommen, ich verweise daher auf das Musterformular beim LfDI BaWü. Das alte Formular nach dem erwähnten §34 des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt zu Informationszwecken hier stehen.

„§ 34 Auskunft an den Betroffenen
(1) Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über
1.
die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2.
den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
3.
den Zweck der Speicherung“

Im Bereich der Landespolizeien/Landeskriminalämter gibt es jeweils länderspezifische Regelungen.

Für die kommunale Verwaltung kann es neben dem §34 BDSG auch noch gesonderte Regelungen in den jeweiligen Bundesländern geben. Ansonsten gilt für Behörden und öffentliche Stellen §19 BDSG.

Eine Standardanfrage lautet für private Stellen:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz Auskunft über die zu meiner Person bei Ihnen gespeicherten Daten.

Insbesondere:

1. die zu meiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,

2. den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten zu meiner Person weitergegeben werden,

3.den Zweck der Speicherung,

Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten ist zu erteilen, auch wenn die Daten weder automatisiert verarbeitet werden noch in einer nicht automatisierten Datei gespeichert sind.
Ich bitte weiterhin die Weitergabe an alle Dritten oder Kategorien von Empfängern aufzulisten, sowohl Unternehmen, Organisationen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen oder Behörden jeglicher Art. [HIER GGF SPEZIFISCHE KUNDENPROGRAMME ODER ÄHNLICHES EXTRA AUFFÜHREN]

Ich bitte Sie diese Daten mir postalisch wenn möglich binnen 21 Tagen, spätestens aber bis zum 4. Januar 2014, zukommen zu lassen. Sollte der Umfang der Daten mehr als 20 Blatt betragen, bitte ich Sie mir diese digital zuzusenden an MAILADRESSE und mir postalisch mitzuteilen, dass die Datenübermittlung stattgefunden hat. Als Postadresse verwenden Sie bitte:

POSTANSCHRIFT

Ich lege Ihnen eine Kopie der Vorderseite meines Personalausweises als Authentifizierung bei. Bitte speichern Sie diese Daten nicht, sie sind ausschließlich zur Authentifizierung für den Auskunftsantrag übermittelt worden.

Mit freundlichen Grüßen,

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Diese Anfrage gibt es hier zudem als .odt Datei zum herunterladen. Die offenen Punkte wie Postanschrift etc. bitte mit den individuellen Daten ersetzen.

Für den Bereich der Sicherheitsbehörden (BKA, BfV, Landespolizeien/Landeskriminalämter) gibt es eine Tabelle als .ods mit den entsprechenden Anschriften der Behörden. Angaben aber ohne Gewähr, Liste wird nicht gepflegt. Stand: 01. Januar 2014

Fluggastdaten für Flüge in die USA kann man über folgendes Portal der US-Behörden anfragen, eigenen Account anlegen und eine Anfrage an die U.S. Customs and Border Protection (CBP) richten. Sollten die umfassenden Fluggastdaten nicht enthalten sein, die Möglichkeit zum Widerspruch nutzen und auf das EU-US Fluggastdatenabkommen verweisen.