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Deutsche Bahn und die Reiseprofile – Kein Verkauf aber Vermarktung!

Heute früh machte ein Aufmacher bei Spiegel Online die Runde. Dort wird behauptet die Deutsche Bahn würde zukünftig Daten aus ihrem Kundenbindungsprogramm bahn.bonus an Dritte weiterverkaufen. Es ist damit angeblich eine Zusammenfassung eines ausführlichen Artikels in DER SPIEGEL Ausgabe 12/2013. In der Print Ausgabe steht aber nichts von Verkauf, sondern lediglich von Profilbildung und Vermarktung an Dritte. Damit fasst SpOn wieder einmal Artikel aus der Print-Ausgabe schlecht zusammen. Sprich, dass Kooperationspartner gezielt bestimmte Reisende bzw. Kunden mit einem bestimmten Reiseverhalten ansprechen können: PendlerInnen die nur erste Klasse fahren, Bonn-Berlin PendlerInnen, Familien etc.

In den AGBs findet man die Veränderung kaum. Ich habe sie aber noch einmal verglichen und durch die Streichung von fünf Worten wird diese Vermarktungsoption eröffnet.

In den alten AGBs zum bahn.bonus Programm hieß es auf Seite 108: „Es werden keine Daten an unberechtigte Dritte außerhalb der Deutschen Bahn AG übermittelt.“In den neuen AGBs findet sich dies nicht mehr. Dort heißt es jetzt auf Seite 5: „Es werden keine Daten an unberechtigte Dritte übermittelt.“

Dieser feine Unterschied macht es möglich das die Reiseprofile auch für andere Unternehmen nutzbar werden.

Ich selber wurde bei meinem letzten Anruf der Bahn-Hotline auf die neuen AGBs hingewiesen. Trotz deutlicher Nachfrage bzgl. Veränderungen, wurde mir diese relevante Streichung nicht mitgeteilt, sondern nur auf die Abtrennung des bahn.bonus Programms als eigenständiges Programm verwiesen und das man dadurch eine erneute Zustimmung von mir bräuchte. Ich wurde trotz klarer Nachfrage also falsch informiert. Zu diesen Änderungen und den Absichten der Deutschen Bahn die bahn.bonus-Daten für die Vermarktung auch an Kooperationspartner zu geben, habe ich heute die untenstehenden Sätze an die Nachrichtenagenturen geben lassen:

„Die Bahn sollte sich aufs Bahnfahren konzentrieren und nicht das Reiseverhalten von Millionen Bahnfahrern auswerten, Profile bilden und diese Reisedaten vermarkten. Statt Big Brother brauchen die Kunden saubere und pünktliche Züge. Eine Kopplung der Teilnahme am Kundenbindungsprogramm mit der Zustimmung zur Auswertung der Reisedaten für mögliche Kooperationen mit externen Unternehmen ist datenschutzrechtlich nicht in Ordnung. Die Pläne in der bekannt gewordenen Form gehören eingestellt – selbst wenn es nicht um einen Verkauf der Daten geht, sondern um die Bildung von Reiseprofilen, um entsprechend genaue Werbung zu verkaufen. Die Deutsche Bahn muss Datenschutz vollumfassend sicherstellen.“

Fachtagung: Drohnen – Drohung oder Zukunftsversprechen?

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Grüne Fachtagung zum Thema Drohnen

Der Einsatz von Drohnen in Pakistan durch die USA hat eine breite Debatte über das Thema angefacht, die inzwischen auch Europa erreicht. Unter Präsident Obama ist der Einsatz bewaffneter Drohnen massiv ausgeweitet worden. Gleichzeitig wird in den USA eine parlamentarische oder gerichtliche Kontrolle strikt abgelehnt. In Deutschland wird inzwischen heftig debattiert, ob in Zukunft auch die Bundeswehr Kampfdrohnen einsetzen können soll. Verteidigungsminister de Mazière hat sich erst vor kurzem für den Kauf bewaffneter Drohnen ausgesprochen. Der Einsatz wirft sowohl juristisch, als auch ethisch erhebliche Fragen auf. Wir Grüne lehnen Kampfdrohnen ab und bleiben skeptisch und fordern eine breite Debatte über den Einsatz von unbemannten Fluggeräten – im Bereich privater oder staatlicher Nutzung.

Diese Debatte wollen wir mit der Grünen Fachtagung beginnen. Dabei möchten wir neben den juristischen vor allem auch auf die ethischen Aspekte eines Drohnen-Einsatzes eingehen: Welche Rolle spielt der Mensch als Entscheidungsträger, wenn Drohnen immer autonomer operieren können? Senken Drohnen die Hemmschwelle zum Einsatz militärischer Gewalt durch die Politik? Verstößt ein Drohneneinsatz bei Demonstrationen oder öffentlichen Veranstaltungen gegen Grund- oder Persönlichkeitsrechte? Wo liegen die Grenzen einer Überwachung durch private Akteure?

Diese und andere Fragen werden wir bei unserer grünen Fachtagung mit Ihnen und Euch debattieren und nach Antworten suchen.

Die Fachtagung findet im Auditorium Friedrichstraße, Friedrichstr. 180, 10117 Berlin statt. Eine Anmeldung ist online möglich.

PraktikantIn gesucht

Inhaltlicher Schwerpunkt der Tätigkeit sind die Themenbereiche Demokratie, Bürgerrechte, Datenschutz und Netzpolitik. Die Stelle ist im Büro des Bundesvorstandsmitglieds Malte Spitz angesiedelt.

Vorausgesetzt werden organisatorisches Geschick, Teamfähigkeit und Interesse an der Zusammenarbeit mit vielen verschiedenen Organisationen und Menschen. Zu den Aufgaben gehören neben allgemeiner Bürotätigkeit insbesondere die Unterstützung bei der Planung der Wahlkampfaktivitäten und des Programmparteitags. Kenntnisse in den Bereichen Bürgerrechte, Datenschutz, Netzpolitik sowie im journalistischen Schreiben sind von Vorteil.

Beginn des Praktikums: Anfang Februar 2013

Ende des Praktikums: Ende April 2013

Ort: Berlin, Bundesgeschäftsstelle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bruttomonatsvergütung: 350 Euro

Bewerbungen mit Lebenslauf bitte bis zum 6. Januar an buero.spitz@gruene.de.

Rückfragen beantworten wir gern per E-Mail oder unter Telefon 030-28442-151.

Grundsätzliches zu Praktika in meinem Büro findest du hier.

Ich bewerbe mich

Vom 7. bis 9. Dezember ist in Hagen die Landesdelegiertenkonferenz der NRW Grünen. Dort wird auch die Landesliste zur Bundestagswahl 2013 aufgestellt. Ich bewerbe mich dort für einen aussichtsreichen Listenplatz. Gleichzeitig bewerbe ich mich im Kreisverband Unna, als Kandidat für den Wahlkreis 144 (Unna, Bönen, Schwerte, Bergkamen, Holzwickede, Kamen, Fröndenberg). Unten findet ihr meine Bewerbung für die Landesliste. Die Vorgabe war 2000 Zeichen!! plus 680 Zeichen Lebenslauf. Ich freu mich auf eure Unterstütung und einen spannenden und vor allem erfolgreichen Wahlkampf!

Liebe Freundinnen und Freunde,

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wir erleben täglich, wie sehr das Internet unseren Alltag prägt: Es verändert die Art, wie wir leben, arbeiten und lernen. Wir können von zu Hause aus einkaufen und von unterwegs E-Mails schreiben. Der digitale Wandel ist Fakt. Deshalb geht es darum, wie wir den Weg in die Digitale Gesellschaft gestalten. Hier kommt es entscheidend auf uns Grüne an, denn statt Partikularinteressen zu bedienen oder eine verbohrte Law&Order-Politik zu propagieren, stehen für uns das Allgemeinwohl, ein fairer Interessensausgleich und unsere Freiheitsrechte im Mittelpunkt. Statt nationaler Kleinstaaterei zeichnen wir die globale Perspektive. Damit setzen wir uns von allen anderen Parteien ab. Nach über sechs Jahren Arbeit im Bundesvorstand, in denen ich viel gelernt habe, möchte ich zukünftig die Bundestagsfraktion unterstützen: Durch eine aktive Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, einen offenen und transparenten Politikstil, einer engen Vernetzung mit allen Ebenen unserer Partei – besonders im Medienland NRW – und dem Blick aus einer ländlich geprägten Region wie Westfalen.

Gemeinsam mit Euch will ich:

  • einen modernen Datenschutz schaffen, der wirklich schützt. Staatliche Schnüffelattacken und Allmachtsfantasien von Unternehmen haben im Internet nichts zu suchen!
  • eine Breitbandversorgung erstreiten, die keine Kommune auslässt. Die weißen Flecken auf der Landkarte müssen verschwinden!
  • eine Netzpolitik entwickeln, die niemanden ausgrenzt. Menschen, ob Jung oder Alt, müssen selbstbestimmt das Internet und seine Möglichkeiten nutzen können!
  • eine Wirtschaftspolitik verfolgen, die nachhaltige Chancen erkennt und fördert. Das Potential der Kreativ- und Internetwirtschaft für neue und gute Arbeit in urbanen wie ländlichen Regionen sollten wir nutzen!
  • eine politische Kultur fördern, die Mitsprache und Mitgestaltung ernst meint. Nur gelebte Offenheit und Transparenz führt zu einem besseren demokratischen Miteinander!

Dafür bitte ich um euer Vertrauen und eure Unterstützung.

Euer Malte

Lebenslauf:

Der Bezirksverband Westfalen und die LAG Medien und Netzpolitik unterstützen meine Kandidatur mit einem Votum. Ich bin 1984 in Telgte geboren, verheiratet und seit 2001 Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Über zwei Jahre war ich Politischer Bundesgeschäftsführer der GRÜNEN JUGEND. Seit 2006 bin ich Mitglied im Bundesvorstand unserer Partei. Ich bin Mitglied im Chaos Computer Club und bei Borussia Dortmund. Ich habe VWL in Berlin studiert und absolviere gerade ein Teilzeitstudium der Politik- und Sozialwissenschaften an der FernUni Hagen. Für mich persönlich gilt: Amt und Mandat lassen sich nur für eine kurze Zeit miteinander vereinbaren, nicht aber langfristig.

Meine Bewerbung auf der LDK Seite.

Leitfaden zur TK Speicherung

In den vergangenen Monaten hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur einen Leitfaden erstellt zur Speicherung von Verkehrsdaten im Telekommunikationsbereich (PDF). Der Prozess lief lediglich zwischen den zwei Stellen und den betroffenen Unternehmen ab. Dazu gibt es auch eine kritische Stellungnahme des AK Vorratsdatenspeicherung.

Auch wenn die Empfehlungen in dem Leitfaden teilweise eine deutliche Verkürzung und Reduzierung der zu speichernden Daten vorschlägt, so ist dies lediglich eine Empfehlung. Tatsächlich sollten die entsprechenden Regelungen klar und mit teilweise noch kürzen Vorgaben im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert werden. Dies hat die schwarz-gelbe Bundesregierung letztes Jahr vertan, als sie das TKG überarbeitet hat.

Verletzung der Netzneutralität bei Kabel Deutschland

Das Thema Netzneutralität findet leider viel zu selten den Weg in die öffentliche Debatte. Letzte Woche war es allerdings wieder mal so weit. Ausgangspunkt waren die persönlichen Erfahrungen von Fefe sowie ein Bericht bei netzpolitik.org

Ich habe dazu in den letzten Tagen einige Anfragen erhalten und mich deshalb mit Kabel Deutschland in Verbindung gesetzt. Heute hatte ich schließlich ein längeres Telefonat mit dem Unternehmen, um die aufgetauchten Fragen zu besprechen. Was dabei heraus gekommen ist, war zwar aufschlussreich, aber leider auch unerfreulich im Sinne der Netzneutralität. Seit Mai ist bei Kabel Deutschland ein neues System zum Traffic Management im Einsatz. Das System protokolliert unter anderem für jeden Tag das Gesamtverkehrsvolumen, welches über einen Anschluss transferiert wird. Dies erfolgt durch die Verbindung über das CMTS, das das genutzte Modem des Kunden als Identifizierungspunkt zur Erfassung der übertragenen Datenmenge nimmt . Die Menge wird immer nur für einen Kalendertag gespeichert und anschließend wieder auf Null gesetzt. Eine Speicherung, um welche Kunden es sich genau handelt, wird laut Kabel Deutschland nicht vorgenommen. Überschreitet das Gesamtverkehrsvolumen am Tag einen Datendurchsatz von aktuell 60 GB, laut AGBs (PDF) kann dies bereits ab 10 GB erfolgen, wird der Zugang zu bestimmten Services auf 100kb bei Up- und Download gedrosselt. Laut den AGBs (Auszug) bezieht sich dies auf Filesharing-Dienste. Was genau darunter zu verstehen ist, bleibt allerdings vage. Es geht sowohl um p2p Protokolle, ohne genauer auszuführen welche, als auch um spezielle One Klick Hoster. Letztere werden laut Kabel Deutschland auf Basis der http-Adresse identifiziert und dann gedrosselt. Cloud Services seien davon nicht betroffen. Ganz konkret auf Dropbox angesprochen, konnten mir keine genauen Infos gegeben werden.

Diese Maßnahmen gelten sowohl für Privat- als auch für Businesskunden, für die Kabel Deutschland spezielle Tarife anbietet. Im Bereich Traffic Management wird nicht unterschieden, um welche Tarife es geht. Damit kann ggf. auch ein Freiberufler oder Kleinunternehmen, die häufiger große Datenmengen transferieren, bspw. im Film- und Werbe- oder auch im Softwarebereich, unter diese Regelung fallen. Streaming Angebote seien laut Kabel Deutschland aber grundsätzlich nicht betroffen. Die Kriterien, die dazu führen, dass Angebote möglicherweise gedrosselt werden, sind zum einen das „klassische Filesharing“ (Definition sehr vage) und zum anderen die Datenmengen, die – gerade auch zu Stoßzeiten – transferiert werden. Unter Umständen könnten von einer Drosselung auch Server betroffen sein, die bspw. Software Updates verteilen und dabei eine entsprechende Volumengrenze übersteigen – zumindest auszuschließen ist dies nicht.

Für mich ist dieses Vorgehen eine Verletzung der Netzneutralität. Durch die bisherige Intransparenz der konkreten Ausgestaltung der Kriterien und die vage Definition der betroffenen Dienste, bleiben die Nutzer völlig im Dunkeln. Sie haben keine Kontrollmöglichkeit. Zudem werden Dienste anscheinend unterschiedlich behandelt, sowohl bei der Einstufung als „klassischer Filesharing“-Dienst,als auch in Bezug auf die Intensität der Nutzung im Bereich der Kabel Deutschland-Kunden. Damit werden einzelne Angebote und Protokolle diskriminiert, was im Bereich der mobilen Datenübertragung leider schon länger der Fall ist. Dieses Vorgehen ist für mich ein Verstoß des Grundsatzes der Netzneutralität.

Aktionen zum Thema Netzneutralität:

Initiative Pro Netzneutralität

Kampagne für Netzneutralität von Digitale Gesellschaft

PraktikantIn gesucht!

Inhaltliche Schwerpunkte der Tätigkeit sind die Themenbereiche Urheberrecht, Bürgerrechte und Netzpolitik. Die Stelle ist im Büro des Bundesvorstandsmitglieds Malte Spitz angesiedelt.

Zu den Aufgaben gehören neben allgemeinen Bürotätigkeiten die Vorbereitung von Veranstaltungen, wie z.B. einer Fachtagung zum Thema Urheberrecht. Kenntnisse in den Bereichen Urheberrecht, Netzpolitik und politischer Kommunikation sowie im journalistischen Schreiben sind von Vorteil.

Vorausgesetzt werden:

  • organisatorisches Geschick
  • Teamfähigkeit
  • Interesse an der Zusammenarbeit mit vielen verschiedenen Organisationen und Menschen.

Beginn des Praktikums: 13. August 2012

Ende des Praktikums: 19. November 2012
Ort: Berlin, Bundesgeschäftsstelle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


Bruttomonatsvergütung: 350 Euro

Bewerbungen mit Lebenslauf bitte bis zum 25. Juli an buero.spitz@gruene.de. Rückfragen beantworten wir gern per E-Mail oder unter Telefon 030-28442-151.

Grundsätzliches zu Praktika in meinem Büro findest du hier.

ACTA liegt ad acta!

Pressemitteilung vom 4. Juli 2012

Zur Ablehnung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) durch das Europaparlament erklären Claudia Roth, Bundesvorsitzende, und Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

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„Wir freuen uns, dass mit der heutigen Entscheidung des Europaparlaments ACTA endgültig zu Fall gebracht wurde. Wir sagen Danke an alle, die daran beteiligt waren. Die heutige Abstimmung ist eine krachende Niederlage einer verfehlten intransparenten Hinterzimmerpolitik, die darauf setzte, das Abkommen losgelöst von den internationalen Organisationen und Gremien und durch Untergraben unserer demokratischen Grundsätze durchzusetzen. Damit ist auch das Festhalten an rein repressiven Maßnahmen zur Durchsetzung des Urheberrechts gescheitert.

Die jetzige Ablehnung ist ein Erfolg der europäischen Bewegung, die aus der Mitte der Gesellschaft heraus entstanden ist. Ein Erfolg einer europäischen Öffentlichkeit, wie es sie zuvor noch nicht gegeben hat. Vor allem junge Menschen sind in diesem Frühjahr europaweit zu Hunderttausenden gegen ACTA auf die Straße gegangen. Wir Grüne waren auf allen Ebenen seit Jahren Teil dieser Anti-ACTA-Bewegung. Diesen Ruf nach mehr Transparenz, demokratischer Beteiligung und zukunftsgewandter Politik dürfen die EU-Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission bei zukünftigen Verhandlungen nicht wieder ignorieren.

Das klare Scheitern vor dem EU-Parlament zeigt, wie überfällig die Konsequenzen beim Zustandekommen solcher multinationaler Vereinbarungen sind.

Wir brauchen einen breit angelegten Diskurs mit Vertretern der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft, um das Urheberrecht zu reformieren und den Zugang zu Generika zu sichern.

Allen voran die CDU hat in Deutschland wie in Europa das Abkommen vorangetrieben und vorschnelle Unterschriften zugesagt. Doch auch hier ist die schwarz-gelbe Regierung zum Glück an der europäischen und deutschen Opposition gescheitert. Jetzt ist die Zeit, vom rein repressiven Kurs abzurücken und für eine Reform und Modernisierung des Urheberrechts einzutreten. Für uns Grüne geht es darum, den Grundsatz ‚vergüten statt verfolgen‘ in diesem Bereich zu verankern.“

Lobbypolitik beim Leistungsschutzrecht

Folgende Sätze habe ich heute zur Debatte um die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage herausgegeben:

„Das FDP-Justizministerium betreibt mit dem Referentenentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einmal mehr Lobbypolitik. Wir lehnen diese Pläne ab. Die vorgeschlagene Umsetzung befördert Rechtsunsicherheit. Journalisten und Journalistinnen würden damit benachteiligt, da ihre Rechte unklar blieben. Tausende Blogs liefen Gefahr, zukünftig abgemahnt zu werden. Auch das Betreiben einer allgemeinen Suchmaschine würde zum Risiko, da stets die Gefahr bestünde, dass entsprechend geschützte Leistungen mit aufgeführt werden.

Statt Lobbyinteressen zu bedienen, muss diese Regierung endlich die notwendige Reform und Modernisierung des Urheberrechts angehen.“