4 Thesen zum Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft

Am 23. Februar 2015 war ich zu einem Fachgespräch der Grünen Bundestagsfraktion eingeladen, um mit Prof. Justus Haucap, Christian Ewald vom Bundeskartellamt und Jan Schallaböck über „Reicht das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht aus, um Marktmacht in der digitalen Wirtschaft zu begegnen?“ zu diskutieren. Da ich leider kurzfristig doch nicht teilnehmen konnte, habe ich vier Thesen für die Debatte aufgeschrieben, die vor Ort verteilt wurden:

1. These

Personenbezogene oder personenbeziehbare Daten haben einen Wettbewerbswert.

2. These

Individuelle Preisdifferenzierung für die einzelnen Kunden auf Grund der vorhandenen Datenmenge muss in den Fokus der Wettbewerbskontrolle (z.B. Reisemarkt mit Kopplung von Flug- und Hotelbuchung).

3. These

Statt der populistischen Forderung nach der Zerschlagung der Konzerne, braucht es eine Berücksichtigung der Datenkonzentration zur Bewertung marktbeherrschender Stellung. Kartellamt und Datenschutzaufsicht müssen enger zusammenarbeiten und sich abstimmen, bspw. im Falle der neuen AGBs von Google und Facebook, wo die Daten aus verschiedenen Diensten zusammengeführt werden sollen/können. Der Stopp der Megaprofile wäre datenschutzrechtlich wie auch wettbewerbsrechtlich sinnvoll.

4. These

Der Wert der vorhandenen Daten gehört in die Unternehmensbilanzen mit aufgenommen, am besten über die International Financial Reporting Standards (IFRS).

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