Netzpolitik – Was bleibt und was kommt

CDU, CSU und SPD haben soeben beschlossen, Koalitionsverhandlungen zu beginnen. Wir Grüne haben uns nach zwei Sondierungsgesprächen mit CDU/CSU gegen die Aufnahme von Verhandlungen ausgesprochen, da die Differenzen in zentralen Fragen, darunter auch die maßgeblichen Bürgerrechtsfragen, einfach zu groß waren.

Die Verhandlungen sind zunächst für einen Zeitraum von rund fünf Wochen angesetzt, es gibt zwölf Arbeitsgruppen und einige Unterarbeitsgruppen. Die Netzpolitik hat dabei nur eine Unterarbeitsgruppe erhalten und wurde unter „Digitale Agenda“ aufgenommen. Besonders absurd ist diese neue Verortung, wenn wir uns erinnern, dass es die – bislang interfraktionelle! – Forderung nach einem ständigen Internetausschuss im Bundestag vor allem deswegen gab, da die bisherige Verortung netzpolitischer Themen und die Behandlung im Unterausschuss Neue Medien als Unterausschuss des Kulturausschusses von allen Fraktionen als problematisch erkannt wurde. Die Unterarbeitsgruppe „Digitale Agenda“ wird auf Seiten der Union von Dorothee Bär und bei der SPD von Brigitte Zypries geleitet.

Insgesamt ist zu erkennen, dass versucht wird, das Thema neu zu verorten und bestimmte, bisher klar definierte Termini in neue Kontexte zu setzen. Ähnliches ist übrigens derzeit im Bereich des Datenschutzes zu beobachten, wo Wirtschaft und Innenminister Friedrich von einem Tag auf den anderen plötzlich lieber von „neuer Datenpolitik“ sprechen.

Auch hier geht es offensichtlich darum, „alte Zöpfe“ abzuschneiden und das Thema weichzuspülen. Die Umetikettierung hat System, sie geschieht bewusst. Gefahren sollen versteckt und die Mobilisierung und der Protest dagegen erschwert werden. Prominentestes Beispiel ist hier die neue „Mindestspeicherfrist“, die im Vergleich zur Vorratsdatenspeicherung ungefährlicher klingen soll.

Mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen ahne ich nichts Gutes und bin sogar eher in großer Sorge.

 

Worauf wir uns einstellen müssen:

 

  • Datenschutz

Die Strategie der schwarz-gelben Bundesregierung, bei Datenschutz allein auf Selbstverpflichtungen zu setzen, ist fulminant gescheitert, eine rote Linien-Gesetzgebung gab es nie. Beschäftigtendatenschutzgesetzt? Seit Jahren abgeblasen. EU-Datenschutzreform? Erst torpediert, jetzt angeblich nicht ambitioniert genug. Guter Datenschutz bei IT-Projekten samt durchgehender Ende-zu-Ende-Verschlüsslungen? Nach NSA#Skandal und Co. wird der Scherbenhaufen, vor dem Schwarz-Gelb steht, auch für den letzten offensichtlich. Das Vertrauen in IT-Sicherheit ist nachhaltig gestört, der zuständige Innenminister ganz offensichtlich maßlos überfordert. Das schwarz-gelbe Prestige-Projekt, die Stiftung Datenschutz, gefloppt, wie es nicht mehr hätte floppen können. Still ruht der See in Leipzig.

 

  • Vorratsdatenspeicherung

Ob drei oder sechs Monate, benannt als Vorratsdatenspeicherung oder neuerdings „Mindestspeicherfristen“, die umfangreiche anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten wird kommen. Das Aufflackern einer möglichen Abkehr der SPD von der VDS ist seit dem Wahltag nicht mehr Thema, Im Gegenteil trommeln SPD-Innenminister in den Ländern gerade fleißig für eine Wiedereinführung. vergessen scheinbar die Äußerungen von Thomas Oppermann und Gesche Joost im Wahlkampf, man wolle das Urteil des EuGH abwarten und die Vereinbarkeit von Vorratsdatenspeicherung mit gültigem EU-Recht überprüfen. Bei der CDU/CSU gab es außer ein paar Skeptikern noch nie eine Gegenwehr gegen diesen massiven Grundrechtseingriff.

 

  • Drohnen

Egal in welcher Form: Drohnen werden kommen. Für die SPD ist es eine Ankurbelung der nationalen und europäischen Rüstungsindustrie, für die CDU ein Wundermittel der Sicherheitspolitik. Die Skepsis im Frühjahr war riesig. Das Fiasko um Eurohawk und Co. war parteiübergreifend ein Thema. Doch mit einer solch stabilen Mehrheit wird es keine restriktive Drohnenpolitik geben, sondern im Gegenteil eine offensive. Auch wenn Kampfdrohnen nicht sofort kommen werden, auf der Wunschliste der kommenden Jahre stehen Überwachungsdrohnen für das In- und Ausland, auch zur Sicherung von EU-Außengrenzen. Abzuwarten bleibt, ob es eine kohärente Regulierung für den privaten Einsatz gibt, sei es für Firmen oder Privatpersonen. Die Notwendigkeit dieses Thema anzugehen, haben wir Grüne im Frühjahr auf einer Fachtagung intensiv diskutiert.

 

  • Haftungsregelungen für Intermediäre

Klingt sperrig, das Thema wird es aber in sich haben. Der Protest gegen weitreichende Three/Six-Strikes und Internetfilterungs- und sperregulierung ist weiterhin groß. Daher wird es weniger einen Kampf gegen die Endnutzer geben, wie er in anderen Staaten im Zusammenhang mit der Eindämmung von Urheberrechtsverletzungen die letzten Jahre geführt wurde, als einen Kampf gegen Hoster und andere Intermediäre. Die Verantwortung und daraus folgend auch die Haftung für alle möglichen Akteure im Internet wird steigen, seien es Suchmaschinenbetreiber, One-Klick Hoster oder andere Contentprovider, die den EndnutzerInnen offen stehen. Sie alle werden zukünftig mit höheren Haftungsregelungen zu tun haben. Die Folge wird wahrscheinlich eine stärkere Vorfilterung und anderweitige Kontrolle des User Contents sein, bspw. Durch einen Registrierungszwang mit Authentifizierung.

 

  • Netzneutralität, „Zwei-Klassen-Internet“ und Breitbandausbau

Statt einer gesetzlich verankerten Netzneutralität wird es eine weitere Abschwächung des Verordnungsentwurfs geben. Statt die Netzneutralität zu bewahren, werden die Pläne von Telekom und Co. sogar gesetzlich legalisiert. Die Folge: Die Netzneutralität wird auch durch andere Unternehmen massiv eingeschränkt werden, managed services werden, wie zuvor im Mobilbereich, zur Regel und das Zwei-Klassen-Internet bittere Realität. Da wird als Ausgleich und Prestigeprojekt auch kein Förderprogramm für den Breitbandausbau helfen, den sich die Große Koalition, ähnlich wie 2005 bis 2009, auf die Fahnen schreiben wird. An das Wort Universaldienst im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau wird sich in den kommenden Wochen niemand mehr bei CDU/CSU, aber leider wohl auch nicht bei der SPD, die sich bislang immer, wenn auch im Stillen, hierfür eingesetzt hat, erinnern. Die Folge wird sein, dass die Teilhabe am digitalen Wandel auch weiterhin nur Menschen in den Städten oder vollem Portemonnaie zur Verfügung stehen wird. Die Bundesregierung wird auch auf künftigen IT-Gipfeln erneut, die „letzten weißen Flecken“ von der Landkarte tilgen und sich dafür feiern, dass es eigentlich gar kein Problem beim Breitbandausbau mehr gibt.

 

 

Was bleiben wird:

 

  • Leistungsschutzrecht

Noch groß angekündigt im Frühjahr von Seiten der SPD wird das Leistungsschutzrecht für Presseverlage nicht zurückgenommen und auch nicht abgeschwächt, sondern eher noch ausgeweitet.

 

  • Keine Kontrolle der Geheimdienste

Eine Große Koalition ist nie gut für die Bürgerrechte. Die Möchtegern-Sheriffs auf beiden Seiten des Verhandlungstisches werden eher in ein Wettrennen einsteigen, wer für mehr Sicherheit sorgen kann. Eine ernstzunehmende parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste wird es deshalb, zumindest nicht wenn es um CDU/CSU und SPD geht,auch in dieser Legislaturperiode nicht geben. Dabei nutzt es den Koalitionären, dass das Interesse aus dem Sommer abgeebbt ist. Folge ist, dass die Sicherheitsarchitektur nicht ernsthaft angetastet wird. Ein Klares Indiz dafür ist, dass sich in den zehn Punkten der SPD kein einziger Bürgerrechtspunkt findet.

 

  • Datenschutz von vorgestern

Seit Jahren wird eine ernsthafte Modernisierung des Datenschutzes verschleppt, auch wenn sich nun erste Durchbrüche im Rahmen des Prozesses für eine EU-Datenschutzgrundverordnung abzeichnen. National wird sich auch unter einer neuen Großen Koalition eher wenig ändern. Vielleicht erinnert sich die SPD an einen Uralt-Entwurf, den sie in Oppositionszeiten zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgelegt hat. Doch auch dieser Entwurf zeigte bereits, wie sehr die Interessen auseinander und wie viele Lobbyinteressen im Spiel sind.

 

  • Urheberrecht von vorvorgestern

Die Lähmung zwischen Leutheusser-Schnarrenberger auf der einen Seite und Hardlinern wie Krings auf der anderen Seite haben in den letzten vier Jahren ernsthafte Veränderungen am Urheberrecht blockiert. Bei einer Großen Koalition wird es zwar weniger Blockaden geben, jedoch wird die Fortentwicklung des Urheberrechtstillstehen. Schöne Kreativpapiere der SPD werden maximal in der Wirtschaftspolitik Einzug erhalten, relevante Änderungen, was z.B. Abmahnwesen, Remixing angehen, sind nicht zu erwarten. Eine längst überfällige, grundlegende Reform des Urheberrechts wird auch in dieser Legislatur wohl nicht kommen. Wir erinnern uns . Auch am Anfang der letzten Legislatur wurde vollmundig ein „Wissenschafts- und Gesellschaftskorb“ angekündigt.

 

  • Überwachungsgesetze

Aus den Enthüllungen Edward Snowdens werden keine Konsequenzen gezogen. Die Ausweitungen der Überwachungsmöglichkeiten und die gleichzeitige Absenkung von Hürden bei den Überwachungsgesetzen in den letzten Jahre werden bleiben. Anstatt einen Schnitt zu vollziehen und manche Fehlentscheidung, auch aus Zeiten unter Otto Schilly, zurückzunehmen, wird auch an dieser Front wenig passieren.

 

Zum Schluss:

Ich hoffe sehr, dass ich mit meiner Prognose komplett falschliege. Ich würde mich sehr freuen, wenn man die Fragen des digitalen Wandels ernsthaft angehen würde: beim Verbraucherschutz, beim Datenschutz, beim Urheberrecht, in der Außenpolitik oder auch der Wirtschaftspolitik. Meine Befürchtung ist jedoch und alle Indizien sprechen derzeit dafür, dass die Große Koalition leider zum Nachteil für den Aufbruch in der Netzpolitik, für Bürger- und Menschenrechte und für Teilhabe im 21. Jahrhundert sein wird. Das ist mehr als bedauerlich. Schließlich hatte man in den letzten vier Jahren den Eindruck, dass wir schon mal weiter waren. Hoffnung bleibt bei Internet Governance Fragen und bei OpenData.

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