Internetzugang gehört zur Grundversorgung der Menschen

25.01.2013: Zu dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 24. Januar 2013, in dem Schadensersatz für den Ausfall eines privaten Internetanschlusses zuerkannt wird, erklärt Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Entscheidung ist ein historisches Signal. Höchstrichterlich ist festgestellt, dass die ständige Verfügbarkeit eines Internetanschlusses von entscheidender Bedeutung für die Lebensgestaltung ist. Der Internetzugang ist zentral für ökonomische wie soziale Teilhabe und entscheidend für die Wissensvermittlung. Wir begrüßen das Urteil ausdrücklich, weil hier die Tragweite des Internets für den digitalen Wandel unserer Gesellschaft anerkannt wird.

Die Auswirkungen des Richterspruchs auf aktuelle Debatten wie die Phantasien nach Sperrung von Internetanschlüssen aber auch auf dem Breitbandausbau sind weitreichend. Der Wunsch nach Sperrungen gehört damit hoffentlich ein für alle Mal der Vergangenheit an. Das Urteil stützt auch unsere langjährige Forderung, Breitbandanschlüsse als Universaldienst festzuschreiben. Wie Telefon und Postzustellung gehört der Breitbandinternetzugang zur Grundversorgung.“

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