Unverhältnismäßig: Verkehrsdatenspeicherung wie zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung

Am 6. Oktober 2011 habe ich die T-Mobile Deutschland GmbH erneut auf Grundlage von §34 BDSG gebeten, mir schriftlich Auskunft zu erteilen, welche Daten sie zu meiner Nummer bzw. meinem Mobilfunkanschluss gespeichert haben. Es ging dabei insbesondere auch um die Verkehrsdaten die gespeichert werden. Damit habe ich rund 18 Monate nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, welches die deutsche Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie für nichtig erklärt hatte und die sofortige Löschung aller entsprechend gespeicherten Daten veranlasste, erneut herausfinden wollen, was eigentlich tatsächlich bei dieser Datenspeicherung stattfindet. Das Bundesverfassungsgericht hat sich ja sowohl gegen die Dauer, als auch bezüglich des Umfangs der Speicherung von Kommunikationsverkehrsdaten kritisch positioniert.

Bisher wurden diese Daten auf Basis des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gespeichert. Das TKG wurde im Herbst 2011 an etlichen Stellen überarbeitet und entsprechend vom Deutschen Bundestag beschlossen.

Regelmäßigkeit der Kommunikation auf den Tag verteilt zu den zehn häufigsten Anschlüssen

Regelmäßigkeit der Kommunikation auf den Tag verteilt zu den zehn häufigsten Anschlüssen

Damals wie heute regelt das TKG aber nur sehr allgemein und mit einem sehr großen Ermessensspielraum für die Unternehmen, welche Daten sie zu Abrechnungszwecken und zur Gewährleistung des Services speichern dürfen. Hier fordern wir als Grüne schon lange, klare Vorgaben und Grenzen zu setzen. Es werden deutlich mehr Daten gespeichert als für die notwendigen Schritte erforderlich. Insbesondere so sensible Daten wie die Funkzellen, Geokoordinaten und der entsprechende Abstrahlwinkel. Diese Speicherung kann in Städten dazu führen, dass man auf wenige Meter (30 bis 50 Meter) genau getrackt werden kann. Es lässt sich so zwar nicht zwingend sagen, auf welcher Straßenseite man sich befindet, der Häuserblock ist aber zuzuordnen. Bedenkt man, dass GPS-Systeme (Global Positioning System) im zivilen Bereich auch oft nur eine Genauigkeit von zehn Metern sicherstellen, zeigt dies die Tragweite dieser Technik und dessen Genauigkeit. Der Chaos Computer Club hat deswegen schon frühzeitig Handys als Ortungswanzen tituliert.

Um diese Tragweite zu verdeutlichen und auch um den Umfang der Vorratsdatenspeicherung bekannt zu machen bzw. darüber aufzuklären, habe ich im Februar 2011 gemeinsam mit Zeit Online sechs Monate meiner auf Vorrat gespeicherten Daten (Zeitraum: Ende August 2009 bis Ende Februar 2010) veröffentlicht. Diese Daten wurden mit anderen frei zugänglichen Informationen zu meiner Person, beispielsweise von meinem Twitter Account, meiner Website oder aus den öffentlichen Terminübersichten angereichert. Zusammengenommen wurden so sechs Monate meines Lebens sehr genau dargestellt. Die Visualisierung meiner Daten wurde mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet, unter anderem mit dem Grimme Online Award 2011 und dem renommierten amerikanischen Online Journalism Award.

Die Daten, die ich diesmal erhalten habe, gehen an einer Stelle deutlich weiter als meine Vorratsdaten aus 2010. Wurde mir von T-Mobile bei der Beauskunftung meiner Anfrage 2010 noch der halbe Datensatz übermittelt, nämlich nur alle Daten, die zu meiner Person gehören, wurden mir diesmal auch die Telefonnummern mit zugesandt, die ich angerufen oder denen ich eine SMS geschickt habe bzw. die den umgekehrten Weg nahmen. Aus Datenschutzgründen wurden die letzten vier Ziffern der jeweiligen Rufnummer unkenntlich gemacht. Trotzdem lässt sich damit im Vergleich zu 2010 die wirkliche Tragweite dieser Verkehrsdatenspeicherung aufzeigen. Neben der Kenntlichmachung meines Lebens – wo und wann ich mich wie oft aufhalte, zu welchen Zeiten ich wie üblicherweise kommuniziere – lassen sich diesmal auch soziale Profile und Kommunikationsnetze erstellen. Dadurch, dass ansatzweise ableitbar ist, mit wem ich kommuniziert habe, lassen sich soziale Bindungen eindeutig aufzeigen und in Verbindung setzen – welche Rufnummern rufe ich zu ähnlichen Zeiten an, welche immer nur werktags usw.

Korrelation zwischen Gesprächsteilnehmer und Uhrzeit und wie ähnlich diese sind

Korrelation zwischen Gesprächsteilnehmer und Uhrzeit und wie ähnlich diese sind

Liegen entsprechende Daten von mehreren Rufnummern vor, lassen sich soziale Verbindungen zueinander eindeutig nachzeichen. Dies ist auch im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um die Funkzellenabfrage in Berlin relevant.

Nun aber zu den Erkenntnissen aus den neuen Daten. Eine zentrale Botschaft ist, zumindest bei T-Mobile Deutschland, dass, was die Kategorien angeht, heute der gleiche Datenumfang gespeichert wird, wie zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung, nämlich bis zu 29 Einzelinformationen. Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird eine Vielzahl an Daten umfassend vorgehalten. Auch dieses Mal wurden Daten bei Aufenthalten im Ausland mit gespeichert, wenn auch nicht die genauen Geokordinaten, sondern nur die Funkzellen. Zudem wurden Standortdaten bei der Beauskunftung übermittelt, bei Gesprächen wo ich mich im Ausland befand. Zu wem diese Daten gehören kann ich nicht nachvollziehen. Selbst Informationen, die vor 2008 nicht gespeichert wurden, sondern dessen Speicherung erst nach Inkrafttreten der deutschen Implementierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als Verpflichtung auf Grund der Umsetzungsordnung begonnen hat, wird weiter vorgenommen, ohne dass eine Abrechnungsrelevanz vorliegt. Damit wird eindeutig gegen das Ziel der Datensparsamkeit verstoßen. Am Beispiel von Kurznachrichten (SMS), die ich erhalten habe, lässt sich dies Praxis gut darstellen. Da der SMS-Empfang kostenlos ist, wurden solche Daten vor 2008 beim Empfänger der Nachricht nicht mitgespeichert. Heutzutage werden auch diese Daten gespeichert. Es lässt sich also feststellen, dass zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung (2008 bis März 2010) der gleiche Umfang an Datenarten gespeichert wurde. Lediglich die Speicherdauer hat sich von 180 Tagen auf 30 Tage reduziert. Damit ist die heutige Speicherpraxis unverhältnismäßig und widerspricht meiner Meinung nach gegen die Datensparsamkeit.

Das führt mich auch zu der Erkenntnis, dass die deutsche Sicherheitsbehörden unnötig Hysterie verbreiten oder unsachlich Informationen von sich geben. Gerade im Jahr 2011 wurde aufgrund der fehlenden Vorratsdatenspeicherung Land auf Land ab – vom Bundeskriminalamt über Bundes- und Landesinnenministern bis hin zu PolizeifunktionärInnen – das Hohelied der unerträglichen Sicherheits- und Ermittlungslücken gesungen. Was den Bereich der mobilen Kommunikationsverkehrsdaten angeht, scheint dies nicht zu stimmen. Zumal Erhebungen zeigen, das wenn Daten abgefragt werden, vor allem Daten aus dem ersten Monat der Speicherung am häufigsten abgefragt wurden.

Politisch folgen aus dieser Auskunft und der damit verbunden Erkenntnis, wie der größte deutsche Mobilfunkanbieter in der Praxis seine Verkehrsdaten speichert, dass folgende Punkte schnellstmöglich umgesetzt werden müssen:

– das Ende der Speicherung von Funkzellen und von Geokoordinaten

– klare Vorgaben und Festlegung, welche Daten zu Abrechnungszwecken tatsächlich relevant sind und dass diesen Daten eine möglichst niedrige Höchspeicherdauer zugrunde liegen muss. Dazu müssen auch die internen Verfahren für Rechnungslegung etc. umgestellt werden, um Datenberge zu verhindern und Flatratedaten zukünftig nicht weiter zu speichern

– Es bedarf einer transparenten Überprüfung der Speicherung entsprechender Verkehrsdaten bei allen Mobilfunkanbietern durch die zuständige Aufsicht

– ein Abschaffung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa. Statt ganze Gesellschaften unter Generalverdacht zu stellen, muss diese anlasslose Massenüberwachung beendet werden. Wenn überhaupt, darf nur anlassbezogen und für einen klar und eng definierten Katalog von schweren Straftaten eine entsprechende Vorhaltung von Daten auf Basis eines effektiven Richtervorbehalts geschehen. Die Debatte um die Funkzellenabfrage zeigt einmal mehr: dort, wo Daten vorhanden sind und eigentlich nur in Ausnahmefällen genutzt werden dürfen, werden diese Möglichkeiten schnell zum Regelinstrument.

Für die zwei Grafiken zu meinem Kommunikationsverhalten, geht ein großer Dank an Michael Kreil von OpenDataCity. Insgesamt sind in den 30 Tagen zwischen dem 11. September und dem 9. Oktober 2011 14.541 Datensätze zusammengekommen. Diese Zahl ist so hoch, da ich neue Pushfunktionen auf meinem Handy installiert hatte. Bei den sechs Monaten während der Vorratsdatenspeicherung waren es ja insgesamt „nur“ rund 35.000 Datensätze. Die Orginaldatensätze werde ich nicht veröffentlichen, da auf Grund der Übermittlung der Rufnummern mit denen ich Kontakt hatte, auch Daten von Dritten betroffen sind.

Anbei eine Beschreibung der unterschiedlichen Datenfelder die aktuell gespeichert werden (Stand Oktober 2011), mit einer Beschreibung von T-Mobile für die einzelnen Felder.

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