Dem Speicherwahn ein Ende setzen

02.03.2011: PM 027/11 – Zum ersten Jahrestag des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklären Claudia Roth, Bundesvorsitzende, und Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die anlasslose Speicherung aller digitalen Kommunikationsverbindungen von 82 Millionen Bürgerinnen und Bürgern verfassungswidrig und das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung damit nichtig ist. Wir fordern, dass die Debatte über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung endlich beendet wird. CDU/CSU, SPD und FDP sollten gänzlich von jeglicher Vorratsdatenspeicherung abrücken. Auch die sich derzeit im Gespräch befindliche Vorratsdatenspeicherung light, die nach den Plänen von FDP Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger immer noch eine anlasslose Speicherung etlicher Daten vorsieht, lehnen wir ab. Der Neuanfang im Bundesinnenministerium mit dem Abgang von Minister de Maizière bietet die Chance, das Augenmerk nun endlich auf die Alternativen zu einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zu legen. Hier gilt es jetzt, alle Kraft in ein verfassungskonformes und in der Praxis funktionierendes „Quick-Freeze“-Verfahren zu setzen.

Hinweis in eigener Sache von Malte Spitz:

„Die Veröffentlichung von über 35.000 Datensätzen aus einer sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung meines Mobiltelefons zeigen eindeutig, wie unverhältnismäßig und massiv der Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen ist. Die Unschuldsvermutung wird umgekehrt und jede und jeder unter Generalverdacht gestellt.“

Teile diesen Inhalt: