BITKOM und die Internetsperren

Zwei Presseinformationen die innerhalb von einem Jahr vom BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) herausgegeben wurden.

30. März 2010

BITKOM kritisiert EU-Vorschlag zu Internet-Sperren

  • BITKOM-Präsident Scheer: „Vorschläge sind Augenwischerei“
  • Internet-Sperren sind einfach zu umgehen
  • „Grooming“ stärker verfolgen

Berlin, 30. März 2010

Die EU hat einen Richtlinien-Entwurf zur Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten vorgelegt. Die EU-Mitgliedstaaten sollen demnach unter anderem dafür sorgen, dass entsprechende Seiten gesperrt werden. BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer kommentiert den Vorschlag:

„Wir begrüßen, dass sich die Europäische Union des Themas annimmt. Kinderpornographie ist ein internationales Problem, für das man internationale Antworten braucht. Einige Vorschläge gehen über die bisherigen Ansätze in Deutschland hinaus, zum Beispiel was die Erleichterung von Strafermittlung und Anklageerhebung oder die Strafbarkeit der Ansprache von Kindern über das Internet angeht. Speziell dieses so genannte Grooming muss schärfer verfolgt werden. Die Vorschläge zu Internetsperren sind allerdings Augenwischerei. Die Telekommunikations- und Internetfirmen werden sich Internet-Sperren nicht verschließen. Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass damit nichts erreicht wird. Kinderpornographie findet weit überwiegend außerhalb des öffentlichen World Wide Web statt. Die Sperren erreichen also den Großteil der Inhalte nicht und sind außerdem sehr einfach zu umgehen. Mit Internet-Sperren springt man zu kurz. Wir schlagen vor, alle Energie auf die Entfernung der Inhalte an der Quelle, die Verfolgung der Straftäter und den Opferschutz zu konzentrieren.“

Die Überschrift der Presseinformation vom 30. März 2010 wurde aus der verschickten Version genommen, auf der Website steht eine geänderte Überschrift.

22. April 2009

BITKOM begrüßt gesetzliche Regelung zu Internet-Sperren gegen Kinderpornografie

  • Hightech-Wirtschaft favorisiert eigenständiges Gesetz
  • Notwendige Ergänzung zu Einzelverträgen mit Providern
  • Branche begrüßt Haftungsgarantie der Bundesregierung

Berlin, 22. April 2009

Der Hightech-Verband BITKOM hat es begrüßt, dass die Sperrung von kinderpornografischen Webseiten gesetzlich geregelt wird. „Zugangshürden sind eine wichtige Maßnahme gegen solche Verbrechen“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Ein Gesetzentwurf wird heute im Bundeskabinett beraten. „Damit wird eine Kernforderung der Internet-Wirtschaft erfüllt“, so Scheer. „Das Ziel ist, eine juristisch klare Regelung für alle Provider zu schaffen.“

Dabei favorisiert der BITKOM ein eigenständiges Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet. Die aktuell diskutierte Variante, die Sperre im Telemediengesetz zu regeln, ist aus Sicht des Verbandes nicht optimal: „Die umfangreichen, speziellen Regelungen gegen Kinderpornografie sollten nicht in einem allgemeinen Regelwerk wie dem Telemediengesetz untergebracht werden“, so Scheer. „Mit einem eigenständigen Gesetz lässt sich die Ächtung dieser besonders brutalen Form von Kriminalität besser umsetzen.“ Damit könne auch deutlich gemacht werden, dass Zugangs-Sperren künftig nicht generell gegen eine Vielfalt unerwünschter Web-Inhalte eingesetzt werden sollen.

Ziel der gesetzlichen Regelung ist, eine für alle Provider gültige Grundlage für die Sperrungen zu schaffen. „Ein Gesetz ist die notwendige Ergänzung der Verträge, die die Bundesregierung bereits mit einigen großen Providern geschlossen hat“, so Prof. Scheer. Am Freitag haben die Deutsche Telekom, Kabel Deutschland, Hansenet/Alice, Telefonica/o2 und Vodafone/Arcor solche Verträge unterschrieben. Sie decken einen großen Teil des deutschen Marktes für Internetzugänge ab.

Auf Basis eines neuen Gesetzes können die Internet-Provider dann die Sperren installieren. Für die technischen und organisatorischen Vorbereitungen ist eine Übergangsfrist von bis zu sechs Monaten erforderlich. „In den Gesetzentwurf muss eine Umsetzungsfrist aufgenommen werden“, erklärt Prof. Scheer. „Ein klarer Zeitplan bewirkt, dass möglichst alle Unternehmen die Blockierung im gleichen Zeitraum einrichten.“ Eine täglich aktualisierte Liste der zu sperrenden Webseiten soll vom Bundeskriminalamt übermittelt werden. „Zwar können die Sperren mit etwas Geschick umgangen werden“, so Scheer, aber „wir setzen ein Zeichen, indem wir potenziellen Betrachtern von Kinderpornografie ein Stoppschild zeigen. Das ist ein wichtiges politisches Signal gegen solche schwersten Verbrechen.“

Der BITKOM begrüßte die Zusage der Bundesregierung, dass sie eine umfassende Haftung für die Sperren übernehmen will. Prof. Scheer: „Haftungsrisiken für die Provider müssen ausgeschlossen werden. Die Branche braucht Rechtssicherheit.“ Der bisherige Gesetzentwurf müsse in Detailfragen noch nachgebessert werden. Der BITKOM erwartet, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag beschlossen wird.

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