Jugendmedienschutz nicht in die Sackgasse führen

25.03.2010: PM Nr. 044/10 – Zum Beschluss des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags erklärt Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Jugendmedienschutz darf nicht als Vorwand für massive staatliche Eingriffe und eine ausufernde Kontrolle der Medien genutzt werden. Der Schutz von Kindern und jungen Menschen vor sexistischen, rassistischen und anderen gefährdenden Inhalten ist unbestritten der Maßstab, aber das richtige Maß der Durchsetzung muss noch gefunden werden.

Der von den Ländern nun beschlossene Staatsvertrag führt in eine Sackgasse. Jugendmedienschutz kann mit der einfachen Übertragung von Sendezeiten auf das Internet nicht funktionieren. Denn für ein Medium, das Zeitzonen nicht kennt, greift kein Sendeschluss. Auch der Ruf nach verpflichtenden Filterprogrammen widerspricht dem Verständnis vom selbstbestimmten Surfen im Netz. Filter und Vorkontrolle auf technischer Ebene führen unweigerlich zum Aufbau umfangreicher Sperr- und Kontrollstrukturen und gefährden die Netzneutralität.

Deshalb muss Jugendschutz im Internet zukünftig anders gedacht werden als im Rundfunk. Beide müssen separat geregelt werden. Die besondere globale Dimension des Internets erfordert eine Internationalisierung des Jugendmedienschutzes, bei der Europa die Vorreiterrolle zukommt. Auf nationaler Ebene sollten stattdessen die Anstrengungen zur Vermittlung von Medienkompetenz verstärkt werden. Denn ein kompetenter Umgang mit dem Internet – von Kindern und Erziehungspersonen – ist immer noch der beste Schutz. Dafür müssen besonders die Landesmedienanstalten Sorge tragen.

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