Bundesregierung läuft ins Leere

22.04.2009: PM Nr. 073/09 – Zur Entscheidung der Bundesregierung, Internetsperrungen einzuführen, erklärt Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Anstatt endlich konsequent und tatsächlich wirkungsvoll gegen Kinderpornografie vorzugehen, betritt die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf das Feld der Symbolpolitik. Dadurch wird kein einziger Inhalt entfernt, kein Missbrauch verhindert. Es wird lediglich ein Signal des politischen Willens gezeigt, das aber ins Leere läuft. Dieses Vorgehen hilft Missbrauchsopfern herzlich wenig.

Die Legitimation zur Sperrung von Internetseiten soll über eine Änderung des Telemediengesetzes erfolgen, was rechtlich höchst umstritten ist. Es stattet das Bundeskriminalamt mit Kompetenzen aus, die über ihre eigentlichen Aufgaben als Zentralstelle hinausgehen. Dies lehnen wir ab. Dass jetzt auch noch Informationen, die über die Stopp-Seite generiert werden, zu Ermittlungszwecken an das Bundeskriminalamt weitergegeben werden dürfen, ist im Sinne des Datenschutzes nicht hinnehmbar. Zudem ist es mehr als problematisch, wenn nicht nur Seiten gesperrt werden sollen, die direkt kinderpornografische Inhalte anbieten, sondern auch solche, die lediglich darauf verweisen. Damit könnten sich Seiten wie Wikileaks oder Tauschbörsen schnell auf diesen Sperrlisten wiederfinden. Die Sorge der Kritiker der Gesetzesinitiative, dass damit bewusst auch Seiten gesperrt werden könnten, die keine Kinderpornografie verbreiten, wird damit bestätigt.

Die Diskussion der vergangenen Wochen zeigt, dass es der Bundesregierung und allen voran Ministerin von der Leyen lediglich um eine Inszenierung geht. Wirkliche Bekämpfung von Kinderpornografie sieht dagegen anders aus: Die Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung in internationaler Zusammenarbeit gehören dazu. Dafür bedarf es einer besseren personellen und organisatorischen Ausstattung der zuständigen Behörden sowie der Bereitschaft zu international verbindlichen Vereinbarungen. Außerdem sind Aufklärung in der Sozialarbeit, in Bildungseinrichtungen und in der Familienbetreuung sowie zusätzliche Betreuungsangebote für Betroffene notwendig.“

Teile diesen Inhalt: