Bundesgerichtshof entscheidet über Kundenwerbung

Der Bundesgerichtshof hat heute sein Urteil verkündet zu einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen das Kundenkartenprogramm Payback. Die Entscheidung ist gemischt ausgefallen, an einigen Stellen gab der BGH den Klagen der Verbrauchzentrale recht, an anderer Stelle wies er sie ab. Das nicht maßlos SMS- und E-Mail Werbung mehr verschickt werden darf bzw. dafür eine explizite Einwilligung nötig ist, ist ein Erfolg für Verbraucherinnen und Verbraucher. Gleichzeitig sprach der BGH aber Payback zu, sehr umfangreich Kundendaten zu speichern und zu nutzen. Daher ist es leider nicht in allen Fragen ein großer Erfolg. Nach meinem Wissen, setzt Payback eh sehr stark auf Postwerbung und weniger auf Werbung oder Informationen per Mail oder SMS. Man wird sehen was dieses Urteil daher für konkrete Auswirkungen hat, sowohl VZBV als auch Payback sehen sich zumindest in ihrer Position gestärkt.

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