weiterer Erfolg gegen die Musikindustrie

Wie heise.de berichtet spielen die Gerichte das Spiel besonders der Musikindustrie gegenüber Filesharer nicht mehr mit. Um gegen Filesharer vorzugehen nutzt die Musikindustrie die Gerichte als Erfüllungsgehilfen aus. Zuerst wird Strafanzeige gestellt, damit die Staatsanwaltschaften die Daten über die Beschuldigte Person, wo bis dahin meistens nur eine IP-Adresse vorliegt, bei den jeweiligen Internet-Providern zu erfragen um dann wegen Geringfügigkeit das Verfahren letztentlich aber einzustellen. Anschließend verlangen die Anwaltsfirmen der Musikindustrie dann Akteneinsicht um die Kontaktinformationen der Beschuldigten zu erlangen um ein zivilrechtliches Verfahren zu starten. Diese Verfahren werden dann oft außergerichtlich durch eine Zahlung und Übernahme der Kosten beigelegt.

Die letzten Jahre wurden somit Tausende Personen ermittelt. Das aktuelle Urteil zeigt aber, dass die Gerichte diese Rolle als Informationsbeschaffer nicht mehr einnehmen wollen, weil natürlich solche Verfahren massiv den Arbeitsalltag lähmen, da sie jährlich tausendfach angezettelt werden. Ich hoffe das weitere Gerichte so vorgehen werden.

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