Unverhältnismäßig

Dies ist oft die Antwort von Staatsanwaltschaften bei Anzeigen bezüglich Urheberrechtsverletzungen und dem Wunsch nach Auskunft über den Hintergrund von IP-Adressen. Während im Bundestag gerade die erste Durchsetzungsrichtlinie und im Europaparlament die zweite diskutiert wird, zeigt ein Artikel auf heise.de, wie mit diesem Problem praktisch umgegangen wird. Auf Grund der Einordnung als Bagatellkriminalität wird die Ermittlung von IP-Adressen und die damit verbundene Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme bei Urheberrechtsdelikten oft verweigert. Dies zeigt, dass die Rechteindustrie mit ihrer Kriminalisierungspolitik glücklicherweise nicht immer durchkommt.

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