Bundesregierung gibt Verbrauchern einen Korb

05.07.2007: (PM Nr.196/07 vom 05.07.2007) Zur heutigen Abstimmung im Bundestag zum so genannten zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle erklären Claudia Roth, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, und Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen:

„Wir bedauern die heutige Verabschiedung des zweiten Korbs zur Urheberrechtsnovelle im Bundestag. Die Bundesregierung und ihre Fraktionen haben sich mit dieser Novelle von knallharten Lobbyinteressen einwickeln lassen und geben den Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland einen Korb.

So werden die Interessen von Verwertern überdurchschnittlich gegenüber den der Verbraucher gestärkt. Der Schritt in das digitale Zeitalter wurde mit dieser Novelle vertan. Der Aufbruch in die Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts ist zumindest im Urheberrecht nicht angekommen. Damit haben weder die Bundesregierung noch die SPD es geschafft, gegebene Versprechen einzuhalten: Fehlanzeige für verbraucherfreundliche Regelung im Bereich der Hochschule und Wissenschaft, für Filmschaffende und Tauschbörsennutzern.

Leider wurde auch im Bereich der öffentlichen Bibliotheken ein Aufbruch in die Wissensgesellschaft verpasst. Die gesetzlichen Auflagen für öffentliche Bibliotheken schränken diese bei der Bereitstellung digitaler Medien in ihrer Zukunftsfähigkeit in einem so erheblichen Maße ein, dass die Informationsversorgung der Bevölkerung durch solche praxisfremden und bürokratischen Regelungen zukünftig noch schwerer zu gewährleisten sein wird.

Durch den Wegfall der Bagatellklausel für Internettauschbörsen wird einer breiten Kriminalisierungspolitik Vorschub geleistet. Im ersten schwarz-roten Referentenentwurf war noch eine vernünftige Regelung vorgesehen. Jetzt werden hunderttausende Menschen der ‚Abmahnindustrie‘ von großen Konzernen ausgesetzt.

Ein durchsetzungsstarkes Recht zur Erstellung von Kopien von CDs oder DVDs für den weiteren privaten Gebrauch ist ebenso nicht vorhanden. Die Verbraucher sind damit von den Kopierschutzmaßnahmen der Firmen abhängig – Eigenbestimmung ausgeschlossen. Das Umgehen solcher Maßnahmen mit entsprechenden Programmen ist strafbar!

Besonders schmerzlich ist, dass Filmschaffenden ein Widerrufsrecht bei den „unbekannten Nutzungsarten“ verwehrt wird. Dieser Ausschluss leistet einem gefährlichen Ungleichgewicht zwischen Verwertern und Kreativen Vorschub. Begründet wird die Schlechterstellung mit der Vielzahl von Urhebern im Filmbereich. Das ist fadenscheinig. Denn auch in anderen Sparten, z.B. in der Musikbranche oder im Buchwesen, gibt es oft eine Vielzahl von Urhebern.“

Teile diesen Inhalt: