Dem Lobbydruck gebeugt!

25.04.2007: (PM Nr.136/07 vom 25.04.2007) Zur heutigen Abstimmung im Europaparlament zur EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte erklärt Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen:

„Wenn in Berlin gerade noch über die erste Richtlinie verhandelt wird, hat sich das Europaparlament heute fatalerweise dem Lobbydruck gebeugt und der zweiten Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzbarkeit von geistigen Eigentumsrechtsverletzungen zugestimmt. 379 Abgeordnete stimmten für die Vorlage die nur kaum verändert wurde und 270 dagegen.

Die Richtlinie sieht mit ihren allzu schwammigen Formulierungen vor, dass private Tauschbörsennutzer, die in keiner weise kommerziell handeln, bald nicht mehr wie bisher nur zivilrechtlich sondern möglicherweise auch strafrechtlich verfolgt werden können. Die Unklarheit in den Formulierungen, trotz Aufnahme einer Änderung, lässt dabei alle Interpretationsmöglichkeiten offen.

Gleichzeitig ist die Regelung ein klarer Angriff auf den IT-Standort Europa. Dritte können durch die Richtlinie strafrechtlich verfolgt und haftbar gemacht werden, wenn mit ihrer Technik Urheberrechtsverletzungen durchgeführt werden. Damit sind zahlreiche Software-Entwickler aber auch Portale wie YouTube von diesem Vorhaben bedroht.

Es ist sehr bedauerlich, dass so viele Abgeordnete auf die Lobbyarbeit der Rechteinhaber, besonders der Film- und Musikindustrie, reingefallen sind. Mit der Umsetzung könnte die Musikindustrie dann beispielsweise Zugriff auf die Daten zur Verfolgung erhalten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt wurden.“

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