Vorratsdatenspeicherung im Kabinett beschlossen

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Frau Zypries zur TKÜ gebilligt. Unten stehen noch einmal Anmerkungen zu Änderungen zum bisherigen Entwurf, zusammengefasst von Patrick Breyer. Auf der Pressekonferenz im Anschluss konnte Frau Zypries nicht wirklich ihr Vorhaben verteidigen. Ich war auch vor Ort und musste das eine oder andere Mal schmunzeln, da sie nicht wirklich ganz versteht, was sie da eigentlich anstellt. Eine kritische Frage wird erst entsetzt von ihr zurückgewiesen, dann muss aber ihr Fachmitarbeiter eingestehen, dass der Journalist recht hat. Ich hoffe, es ist jetzt mit dem Protest nicht zu Ende. Heute früh gab es noch eine Kunstaktion vor dem Reichstag unter dem Titel <a title=“Externer Link zu su2.info/d/ak-vorrat/070418_kunstaktion_reichstag/ (Neues Fenster)“ target=“_blank“ href=“http://su2.info/d/ak-vorrat/070418_kunstaktion_reichstag/“>“Stasi 2.0″>] dazu. Dass es gerade wohl einen größeren Dissens zwischen Zypries und Schäuble gibt, scheint einige Fragen aufzuwerfen. Während Schäuble im Stern-Interview dies noch eher bekräftigt, hat Zypries beteuert, alles sei ganz normal zwischen den beiden. Das Interview, leider nicht online, im heutigen Stern ist wirklich sehr lesenswert. Es wird hinterfragt, ob Schäuble „besessen” sei, was er verneint und am Ende noch eher behauptet, dass er Altersmilde ist. Ganz abgesehen von seinen Äußerungen zu Folter und Unschuldsvermutung.

Änderungen im Gesetzentwurf hervorgehoben von Patrick Breyer zum bisherigen Referentenntwurf:

1. Das völlig aussichtslose Unterfangen, anonyme E-Mail-Konten zu verbieten, ist nicht mehr vorgesehen (§ 111 TKG-E).

2. Anonymisierungsdienste sollen weiterhin zur Vorratsspeicherung verpflichtet werden (Begründung).

3. Die Verwendung vorratsgespeicherter Verkehrsdaten soll nicht mehr nur zur Strafverfolgung, sondern jetzt auch „zur Abwehr von erheblichen Gefahren” und „zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben” aller Geheimdienste erlaubt werden (§ 113b TKG-E).

4. Die Speicherpflichten sollen zwar erst ab 1.1.08 gelten, dann aber auch für Internetdienste (Email, Internetzugang). Der nach der Richtlinie mögliche Aufschub für Internetdienste bis zum 15.3.09 ist nicht mehr vorgesehen (Artikel 16 des Entwurfs).

5. Die Identifizierungspflicht soll nicht mehr nur für die Vergabe von Rufnummern gelten, sondern für die Vergabe sämtlicher „Anschlusskennungen” außer E-Mail (§ 111 TKG-E). Als Beispiel „sonstiger Anschlusskennungen” nennt die Begründung DSL-Anschlüsse, aber es ist noch nicht ganz klar, welche „Anschlusskennungen” sonst noch erfasst sein könnten.

6. Bei der E-Mail-Nutzung ist der Speicherwahn ausgeweitet worden (§ 111 TKG-E). Gespeichert werden sollen nicht nur die Emailadressen von Absendern und Empfängern wie in der Richtlinie vorgesehen. Gespeichert werden soll jetzt auch (über die Richtlinie hinaus) a) die IP-Adresse des Nutzers bei jedem Versenden einer Email, b) die IP-Adresse des Absenders bei jedem Empfangen einer Email, c) die IP-Adresse des Nutzers bei jedem Zugriff auf das Postfach.

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