Computer ist kein rechtsfreier Raum

25.02.2007: (PM Nr.033/07 vom 05.02.2007) Zum ablehnenden Beschluss des Bundesgerichtshofes von Online-Durchsuchungen und den Forderungen aus der Regierungskoalition erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende und Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen:

„Mit seiner heute bekannt gegebenen Entscheidung unterstreicht der Bundesgerichtshof: Der private Computer und das Internet sind keine rechtsfreien Räume für die Ermittlungsbehörden. Dies muss die Bundesregierung respektieren. Die Polizei darf nicht rechtswidrig die Privatsphäre jedes Einzelnen einschränken und ohne Kenntnis des Beschuldigten dessen Computer mithilfe von Viren und Trojanern durchsuchen. Private Daten unterstehen dem Schutz vor staatlichen Eingriffen. Hacking als Ermittlungsmethode ist unzulässig und die Bundesregierung muss sofort alle Bemühungen zur Entwicklung entsprechender Software einstellen.

Eine Änderung der Strafprozessordnung, um den heimlichen Zugriff zu ermöglichen – wie von Bundesinnenminister Schäuble und aus den Regierungsfraktionen gefordert – lehnen wir ab. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Großen Lauschangriff unmissverständlich klargestellt, dass die Privatsphäre vor staatlichem Eingriff geschützt bleiben muss. CDU und SPD sollten sich nicht der Illusion hingeben, das ein Computerprogramm unterscheiden könnte, ob die Datei sensible persönliche Daten wie Arztdokumente oder strafrechtlich relevante Inhalte besitzt.

Die Auseinandersetzung mit Terrorismus und organisierter Kriminalität darf nicht dazu führen, dass wir die Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaates leichtfertig opfern.“

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