Blick zurück nach vorn

21.12.2007: Hier ein Beitrag in der Bürgerrechtsreihe auf gruene-jugend.de zu sieben Jahren rot-grüner Bürgerrechtspolitik

Der Blick zurück nach vorn - BürgerInnenrechte unter Rot-Grün

"Selbstkritisch müssen wir aber festhalten, und das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Luftsicherheitsgesetz macht es deutlich, dass es uns in der Zeit rot-grüner Regierung nicht ausnahmslos gelungen ist, zu weit gehende gesetzliche Ermächtigungen im Ergebnis zuverhindern." (Auszug aus dem Beschluss Den Rechtsstaat offensiv verteidigen - die Bürgerrechte stärken der BDK Nürnberg)

Die sieben Jahre der rot-grünen Regierung waren auch in innenpolitischer Hinsicht keine einfache Zeit. Im Laufe der 90er Jahre war deutlich geworden, dass die Aufteilung der Welt in zwei Blöcke eine gewisse Stabilität auch in Sicherheitsfragen bedeutet hatte.

Wenn wir einen ehrlichen Rückblick im Politikfeld BürgerInnenrechte wagen wollen, ist zunächst Ehrlichkeit gefragt: Unter Innenminister Schily sind durch die rot-grüne Koalition Gesetze erlassen worden, die die Einschränkung von BürgerInnenrechten zur Konsequenz hatten. Teilweise sind von diesen Einschränkungen alle Staatsbürgerinnen und -bürger der Bundesrepublik betroffen; teilweise sind es nur bestimmte Gruppen von Menschen, die in Deutschland leben. Ein ehrlicher Rückblick macht aber keinen Sinn, wenn wir nicht genau hin schauen: In welchen Bereichen und für welche Gruppen wurden BürgerInnenrechte eingeschränkt? Wodurch waren diese Einschränkungen konkret begründet, welches Rechtsgut sollte durch welche Maßnahme geschützt werden? Welche Auswirkungen hatten die Maßnahmen tatsächlich?

Zwei Otto-Kataloge wurden erlassen, ein umfassendes Luftsicherheitsgesetz beschlossen, der E-Pass eingeführt, der Weg für die Gesundheitskarte bereitet und einiges mehr. Diese Maßnahmen waren Ergebnisse rot-grüner Innen- und BürgerInnenrechtspolitik, sie waren aber NICHT das Ergebnis grüner Innen- und BürgerInnenrechtspolitik. Mit Ausnahme der Regelungen im Zusammenhang mit Migration standen BürgerInnenrechte nicht sehr weit oben auf unserer Agenda für die erste Legislatur in der Regierung. Mit den Anschlägen von 9/11 wurde diese Thematik aber allen westlichen Demokratien aufgezwungen: Mit diesem Tag wurden das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Freiheit in vielen Ländern ohne Diskussion verschoben, es gab eine neue starke gesamtgesellschaftliche Anforderung an den Staat für mehr Sicherheit und Schutz zu sorgen. Wir Grüne aber haben den Weg im Umgang mit dem internationalen Terrorismus nicht so einfach als gegeben angesehen.

Die umfassenden Konzepte Otto Schilys und einiger PolitikerInnen auf europäischer Ebene ließen oft Zweifel aufkommen, ob es hier nur noch um eine - übertriebene - Reaktion auf ein neues Bedrohungsszenario ging, oder nicht doch um einen schon länger herbeigesehnten Umbau des Rechtsstaates. Auch die Wirtschaft schien sich in ihrer Eilfertigkeit damals auf neue Projekte durch neue Technologien zu freuen. Einen solchen eiligsten Umbau haben wir Grüne zumindest nicht diskussionslos zugelassen. Nicht in allen Bereichen waren wir gegen die bei dieser Thematik faktische große Koalition erfolgreich. Aber in einigen Punkten konnten wir doch wenigstens mildernd gegensteuern und eine Evaluation neuer Maßnahmen erwirken.

Was nach 9/11 tatsächlich verabschiedet wurde, sind die Ergebnisse teils zäher Verhandlungen. Auch wenn wir manch extremere Maßnahme verhindert haben - gewonnene koalitions-interne Abwehrschlachten lassen sich allerdings kaum öffentlich als grüne Erfolge verkaufen. Es kann auch heute nicht darum gehen, die Entscheidungen von damals schön zu reden - auch nicht angesichts des weiter gehenden und radikaleren Umbaus des Rechtsstaates unter Innenminister Schäuble, gegen den sich in der SPD wenn überhaupt nur flüsternde Stimmen regen. Letztendlich müssen wir uns eher fragen, ob wir auf die Verteidigung der BürgerInnenrechte ausreichend vorbereitet waren.

Mit dem Rückblick auf Versäumnisse, Niederlagen und kleine Erfolge müssen wir nun den Blick nach vorn richten. Für uns Grüne muss es darum gehen: In welchem Verhältnis stehen für uns Sicherheit und Freiheit? Wie sehen unsere Anforderungen an einen starken demokratischen Rechtsstaat aus? Wo ist die Grenze, die wir im BürgerInnenrechtsbereich nicht überschreiten? Wir müssen uns dabei klar werden, wofür wir kämpfen, wie unser Entwurf von Staatlichkeit aussieht. Dann können wir uns damit auseinander setzten, wie wir es schaffen, grüne BürgerInnenrechtspolitik offensiv umzusetzen, anstatt nur reaktiv die Vorhaben der anderen zu verhindern.

Wir Grünen haben die Möglichkeiten, uns als die Partei noch stärker zu profilieren, die BürgerInnenrechte als solche ernst nehmen und für ihren Erhalt kämpfen. Wir können das besser und fundierter als die Pseudo-BürgerrechtlerInnen der FDP, die in den Ländern wo sie mitregieren beim Abbau von BürgerInnenrechten freudig mitmachen und die Linke mit ihrer Beliebigkeit bei diesem Thema. Aber beim Thema BürgerInnenrechte geht es nicht nur um den Kampf um die meisten WählerInnenstimmen. BürgerInnenrechte definieren in wesentlichen Teilen das Verhältnis zwischen dem Staat und einer jeden und einem jeden von uns. Daher muss es uns gelingen, das Thema so breit in unserer Partei und der Gesellschaft zu verankern, dass es nicht mehr als eine unserer obersten Prioritäten weg zu denken ist. Nur dann werden wir in der Lage sein, den rechtsstaatsfeindlichen Kurs, auf dem sich CDU und SPD gerade bewegen, zu durchkreuzen.

Malte Spitz, 23, ist Mitglied des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen. Er studiert Volkswirtschaftslehre an der Humboldt-Universität in Berlin.

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