Positionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Urheber- und Patentrecht seit 2004

29.06.2010: Zusammenstellung von Positionen aus Beschlüssen und Wahlprogrammen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundespartei) zum Urheber- und Patentrecht. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Zusammenstellung:

Bundestagswahlprogramm 2009

Freiheit auf allen Ebenen

„Wir unterstützen die Anwendung von Open Source, Freier Software, Freien Funknetzwerken, Offenen Formaten und innovativen Lizenzen. Sie müssen stärker als bisher Einzug in Bildungseinrichtungen und die öffentliche Verwaltung finden, weil sie kostengünstiger, energiesparender und grundsätzlich sicherer sind. Im Wissenschaftsbereich unterstützen wir Open Access. Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Geldern erzielt wurden, sollen der Öffentlichkeit auch frei zugänglich sein. Gleiches gilt für öffentliches Wissen, das in Behörden und Archiven schlummert. Dieses gilt es durch offene Lizenzen frei zugänglich zu machen. Wo immer sich die öffentliche Verwaltung auf Standards festlegt, müssen, soweit verfügbar, offene und patentfreie Standards bevorzugt werden. Gleiches gilt für die Dateiformate aller von der Verwaltung veröffentlichten Dokumente. Besonders die Potenziale einer wirtschaftlichen Entwicklung, die die Digitalisierung unseres Lebens birgt, wollen wir unterstützen. Open Business-Modelle, wie die Freie Software Branche, bieten zukunftssichere Arbeitsplätze und schaffen nachhaltige Innovationen. Hier gilt es, sowohl an den Hochschulen als auch in den öffentlichen Institutionen solche Modelle durch die Ausbil-dung von qualifiziertem Personal und der intensiven Nutzung der Angebote zu unterstützen.

Unsere digitalisierte Welt bietet auch für neue Unternehmungen völlig neue Chancen. Kreativität treibt die Digitalwirtschaft an, die vor allem aus mittelständischen Unternehmen besteht. Seien es Computerspieleentwickler, Internetportale oder Blogger, die ihre Berufung zum Beruf machen wollen. Wir brauchen eine nationale Strategie für die Kreativ- und Digitalwirtschaft und erweiterte Standards, was die Aufnahme von neuen Berufsgruppen in die Künstlersozialversicherung angeht. Denn auch im digitalen Zeitalter bedarf es realer sozialer Absicherung.

Maßgeblichen Einfluss auf die Zukunft neuer Unternehmensmodelle hat eine zukunftssichere Regelung des Urheberrechts. Derzeit verbreitet allen voran die Medienindustrie eine Ideologie, die unlizensierte Nutzung als "Raub" und "Piraterie" kriminalisiert. Im Kampf gegen die Internetpiraterie gerät jedoch immer öfter die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ebenso unter die Räder wie der freie Zugang zu Wissen und kulturellen Werken. Massenhafte Verfolgung, den Einsatz von Digitalem-Rechte-Management sowie die Bestrafung von digitalen Privatkopien lehnen wir hingegen ab. Solche Flickschustereien der vergangenen Jahre am Urheberrecht wollen wir beenden. Wie schon im Patentrecht treten wir ein für grundlegende Reformen der bestehenden Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland und der EU sowie der übergeordneten Institutionen und Verträge. Wir drängen in eine Richtung, die zuvorderst BürgerInnen, KünstlerInnen, ForscherInnen, Schulen und Universitäten nützt, nicht der Medien- und Geräteindustrie oder Verlagsgiganten. Die Notwendigkeit einer Vergütung für die Schaffung geistiger Werke erkennen wir an. Pauschale Vergütungsmodelle stellen daher die Zukunft für einen fairen Interessenausgleich im digitalen Raum dar. Kernstück sind dabei die freie digitale Privatkopie und eine faire Lösung beim Urheberrecht im Internet. Diese Lösung muss in erster Linie Künstlerinnen und Künstler angemessen vergüten und Nutzerinnen und Nutzer nicht pauschal kriminalisieren, wenn sie Angebote downloaden. Die Einführung einer Kulturflatrate, die die nicht-kommerzielle Nutzung von digitalen Kulturgütern ermöglicht, kann ein richtiger Weg dahin sein.“

Europawahlprogramm 2009

„Im Zeitalter des weltweiten Austauschs von Informationen und Kulturgütern spielen insbesondere digitale Medien eine zentrale Rolle. Eine allen zugängliche, aber auch verantwortungsvolleVerbreitung und Gestaltung dieser Medien erfordert einige grundsätzliche Regeln, die Datenschutzbestimmungen ebenso wie geistiges Eigentum und ethische Grundsätze gewährleisten.“

Eine faire Balance zwischen Innovationsschutz und Wissenszugang gewährleisten

„Wir wollen einen freien und kostenlosen Zugang zu mit öffentlichen Mitteln produziertem Wissen und unterstützen daher das Open-Access-Prinzip. In der modernen Wissens- und Informationsgesellschaft ist der ungehinderte Zugang zum jeweils neuesten Kenntnisstand die Grundvoraussetzung für erfolgreiche Forschungsarbeit. Heutzutage wirken sich insbesondere Patente immer häufiger als wettbewerbsverzerrend aus und vergrößern globale Ungerechtigkeiten. Wir wollen Patentlaufzeiten dort verkürzen, wo dies zu mehr Innovationsdynamik führt. Der Schutz von Wissen muss immer im Einklang mit den Bedürfnissen der ganzen Gesellschaft und der internationalen Gerechtigkeit stehen. Wir fordern einen ausreichenden Schutz vor Wissensmonopolen. Patente dürfen nicht dazu missbraucht werden, Geschäfte zu Lasten der Schwächsten zu machen oder die Weiterentwicklung von Wissen, ökologischen Errungenschaften oder den Zugang zur gesundheitlichen Behandlung zu behindern. Dies gilt gerade auch für den Bereich der Suchmaschinen und Telekommunikationsdienstleistungen. Die Neutralität von Kommunikationsnetzen ist im Sinne der Informationsfreiheit zu gewährleisten. Wir treten vielmehr für neue flexiblere Modelle ein, die den Zugang zu Wissen ermöglichen und bei denen der Urheber selbst entscheiden kann, wie viel Schutz er benötigt.“

Europäische Digitalpolitik

„Wir wollen neben dem Ausbau der Breitband-Infrastruktur die Stärkung des Datenschutzes fördern. Der Kampf gegen Softwarepatente zeigte, wie entscheidend die europäische Ebene für die Gestaltung unserer digitalen Zukunft ist. Zuletzt ging es beim Telekom-Paket darum, sicher zu stellen, dass Einschränkungen der Netzneutralität und unverhältnismäßige Kontrolle des Internets nicht die digitale Entwicklung Europas ausbremsen. Anstatt veraltete Geschäftsmodelle und Quasimonopole durch immer härtere Gesetze zu stützen setzen wir uns für faire Vergütungsverfahren ein. Zur Stärkung nachhaltiger Informationstechnik sind einheitliche Regelungen und Standards unverzichtbar. Hierbei und bei der Vergabe von Aufträgen nach europäischen Standards muss Freie und Open-Source-Software mindestens gleichberechtigt behandelt werden. Zum Datenaustausch mit und in der Europäischen Union dürfen keine Formate verwendet werden, die durch Patente oder unzureichende Standardisierung bzw. Dokumentation nur von einzelnen proprietären Produkten verwendet werden können.“

Künstlerische Beiträge im Internet vergüten

„Wir wollen faire Verfahren entwickeln, um Künstlerinnen und Künstler für die Bereitstellung ihrer Werke im Internet oder anderswo zu entschädigen. Im digitalen Zeitalter brauchen wir eine Stärkung der Rechte von VerbraucherInnen. Wir setzen uns für differenzierte Lösungen ein, die Pauschalvergütungen für Musik, Filme und andere Medien und Inhalte beinhalten können. Die Einführung einer Kulturflatrate, die die Nutzung von digitalen Kulturgütern für den nicht-kommerziellen Gebrauch ermöglichen soll, kann ein richtiger Weg dahin sein. Die Einnahmen müssen transparent und gleichberechtigt in erster Linie den Urhebern selbst zugute kommen. Die aktuell massenhaften Klagewellen, Eingriffe in die Privatsphäre, der Einsatz von DRM (Digitalem Rechte Management) oder die Filterung des Datenverkehrs lehnen wir klar ab. Sie sind ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer.“

Beschluss: Nachhaltig und gerecht - Grüne Marktwirtschaft BDK Nürnberg, 23. - 25. November 2007

„Eine Herausforderung des „digitalen Zeitalters“ stellt sich mit den Fragen „Wie wird Wissen allen zur Verfügung gestellt? Dazu zählen auch gezielte Infrastrukturmaßnahmen für eine flächendeckende, kostengünstige Breitbandversorgung. Genauso fordern wir den Aufbau von frei zugänglichen Archiven mit freilizenzierten Inhalten in offenen Formaten, die mit öffentlichen Mitteln produziert wurden, ganz im Sinne des „Open Access“. Gleiches gilt für öffentlich finanzierte Softwareprojekte. Wichtig ist auch die Frage, „wie weit werden ökonomische Interessen der Verwertung neuer Entdeckungen geschützt und wie ermöglicht man gleichzeitig eine breite Teilhabe aller an ihnen?“. Für uns gilt: Auch Geistiges Eigentum verpflichtet. Daher wollen wir eine Modernisierung des Urheber- undPatentrechts. Wir benötigen ein modernes Urheberrecht, das dem Bedarf von Bildung und Wissenschaft gerecht wird. Dies erreichen wir durch die Förderung alternativer Lizenzen. Wir bekräftigen ausdrücklich unser Bekenntnis zu Creative Commons, zu offenen Formaten und zu den Lizenzen Freier Software. Technologien wie DRM (Digital Rights Management) lehnen wir daher als wettbewerbs- und innovationsfeindlich ab. Wir treten für klare Reformen beim jetzigen Urheberrecht ein, wir fordern deutlich kürzere Laufzeiten und einen Abbau der einseitigen internationalen Abkommen. Für uns muss sich der Urheber wieder jederzeit frei entscheiden können, welchen Schutz er benötigt - und nicht ausschließlich kommerzielle Verwertungsgesellschaften oder Unternehmen für ihn. Die Grüne Marktwirtschaft muss derart gestaltet sein, dass keinerlei Wettbewerbsnachteile entstehen, wenn sich MarktteilnehmerInnen für eine freie Lizenzierung entscheiden.

Heutzutage wirken sich insbesondere Patente immer häufiger als wettbewerbsverzerrend aus und vergrößern globale Ungerechtigkeiten. Wir wollen Patentlaufzeiten dort verkürzen, wo dies zu mehr Innovationsdynamik führt. Zudem gibt es zweifelsohne Bereiche, in denen das Patentsystem durch andere Innovationsregime ergänzt werden muss. Dazu gehören z.B. Medikamente für Krankheiten wie Malaria oder auch ökologische Innovationen, da hier das Patentsystem wegen zu geringer kaufkräftiger Nachfrage oder wegen externer Effekte zu geringe Forschungsanreize setzt. Wir treten deshalb für ein System ein, in dem durch einen staatlich finanzierten Fonds gewisse Grundlagenforschung, besonders im Kampf gegen die momentan verheerendsten Krankheiten und für den Schutz ökologischer Systeme, vorangetrieben bzw. allen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Für uns gilt: Gesundheit vor Patenten. In diesen Bereich gehört auch Software, denn in der Wissensgesellschaft stellt Software ein ebensowichtiges Instrument dar wie der Buchdruck. Softwarepatente beschränken neue technologische Entwicklungen zu sehr, daher sind sie nicht zielführend. Schon heute ist Software durch die bisherigen Gesetze ausreichend geschützt.“

Beschluss Parteirat zum 2. Korb: Fairer Interessenausgleich statt einseitige Begünstigung der Verwerterlobbys 19. Juni 2006

Fairer Interessenausgleich statt einseitige Begünstigung der Verwerterlobbys

Mit dem „2. Korb“ zur Novellierung des Urheberrechts stehen wichtige Anpassungen an die Erfordernisse der Digitalisierung an. Das Urheberrecht schützt aber nicht ausschließlich die Rechte und Interessen von Urhebern und Verwertern, sondern es sieht im Interesse der Allgemeinheit Ausnahmen für private Zwecke sowie Bildung, Forschung und Wissenschaft vor. Die Bundesregierung wird das Ziel eines fairen Interessenausgleichs jedoch verfehlen. Der vorliegende Gesetzentwurf stärkt einseitig die Position der Verwerter geistigen Eigentums. Statt die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, würde der Zugang zu Informationen und Wissen erschwert, die Nutzung neuer Technologie eingeschränkt und Verbraucherrechte missachtet.

Urheberrecht wissenschafts- und bildungsfreundlich gestalten – „fair use“ statt schrankenlose Kommerzialisierung

Das Urheberrecht ist eine wesentliche Stellschraube im globalen Wettbewerb der Informationsgesellschaften. Die Umsetzung des Kabinettsbeschlusses würde die Rahmenbedingungen für Bildung, Forschung und Innovationen in Deutschland verschlechtern – und damit auch das Potential für wirtschaftliches Wachstum mindern. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern stattdessen die Bedingungen für Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Bibliotheken nach dem Prinzip des „fair use“ zu gestalten. Der Zugang zu Wissen und Information darf weder verknappt noch verteuert werden. Dafür sind die UrherberInnen für die Nutzung ihrer Werke angemessen zu vergüten. Gleichzeitig muss der Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien sowie die Medienkompetenz von SchülerInnen, Auszubildenden, Studierenden und WissenschaftlerInnen gefördert werden. Grundsätzlich begrüßen wir, dass der Kopienversand von Bibliotheken mit dem 2. Korb gesetzlich geregelt wird. Die Verlage sind vor dem Bundesgerichtshof mit dem Versuch gescheitert, Bibliotheken das Versenden wissenschaftlicher Dokumente per Fax und Brief zu verbieten. Nicht akzeptabel ist jetzt, Bibliotheken den elektronischen Versand wissenschaftlicher Dokumente nur dann zu erlauben, wenn Verlage ein Werk nicht selbst online anbieten. Mittelfristig würden Verlage alle ihre wissenschaftlichen Publikationen online zum „pay per view“ anbieten, die Zweitverwertung wissenschaftlicher Publikationen wäre letztlich dem Markt überlassen. Zu prüfen wäre, ob es möglich ist, dass das Verlagsangebot gesetzlich angemessenen Konditionen unterworfen wird, um Einschränkungen des Wissenschafts- und Forschungsbetriebs auszuschließen. Damit werden Bibliotheken die Grundversorgung der Gesellschaft mit Informationen nicht mehr gewährleisten können. Die schnelle Lieferung wissenschaftlicher Dokumente zu Bildungs- und Forschungszwecken wäre ernsthaft gefährdet, der mit Bundesmitteln geförderte Versanddienst der Bibliotheken „Subito“ in seiner Existenz bedroht. In einer Situation, in der Bildungschancen junger Menschen ohnehin zu stark von der sozialen Herkunft abhängen, würde der Zugang zu Wissen noch mehr als bisher vom Geldbeutel des Einzelnen abhängen. Dem Bibliotheksstandort Deutschland würde im internationalen Vergleich Schaden zugefügt. Bereits heute werden weltweit 90 Prozent aller Kopien von Bibliotheken per Mail verschickt. International ist es anders als in Deutschland üblich, nicht nur einzelne Beiträge und kleine Teile von Werken, sondern auch ganze Bücher per Fernleihe anzubieten. Schon jetzt werben nicht nur britische Bibliotheken gezielt um deutsche KundInnen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Möglichkeiten der Bibliotheken für elektronischen Kopienversand zu erweitern, statt sie von den Verlagen abhängig zu machen. Unverständlich ist, warum die Bundesregierung EU-Vorgaben nicht ausschöpft und den Einsatz elektronischer Leseplätze nicht stärker fördern will. Elektronische Lese- und Ar- beitsplätze sollten in sämtlichen Bildungs- und Forschungseinrichtungen erlaubt sein. Der Forderung der Verlage und des Bundesrates, Bibliotheken sollen Werke nur an so vielen Leseplätzen gleichzeitig anzeigen dürfen, wie physische Exemplare des Werkes in ihrem Bestand vorhanden sind, erteilen wir eine Absage. Damit würden die Vorteile der Digitalisierung ad absurdum geführt. Bibliotheken entstünden hohe Kosten und - entgegen der Erwartung der Verlage – wären weniger statt mehr Neuanschaffungen die Folge. Wir halten die Selbstverpflichtungserklärung der Bibliotheken, ihr Anschaffungsverhalten durch die vorgesehene Regelung nicht zu ändern, für ausreichend. Wir fordern, die Befristung der Regelung zum Einsatz geschützter Werke in internen Computernetzwerken (Intranet) für Unterricht und Forschung aufzuheben. Schul- und Hochschulunterricht können zukünftig nicht mehr als klassischer Frontalunterricht definiert werden. Es wird neue Formen wie eLearning und eScience geben, die zeitlich und räumlich freier sind. Um das virtuelle Klassenzimmer oder Hochschulseminar zu ermöglichen, müsste auch hier die Zugänglichmachung ganzer Werke ermöglicht werden, wie das bei internationalen Forschungsnetzen längst üblich ist.

Keine Einschränkungen von Verbraucherrechten – für digitale Privatkopie gegen Kriminalisierung

Für die Nutzung geschützter Werke regelt das Urheberrecht nicht nur Ausnahmen für Bildung und Forschung, sondern auch für private Zwecke. So sind in Deutschland derzeit bis zu sieben Privatkopien von legalen Vorlagen zulässig. Wurden früher Schallplatten oder Musik aus dem Radio mit Kassettenrekordern aufgenommen, werden heute CDs für den Eigenbedarf oder enge Freunde und Verwandte gebrannt. Seit dem „1. Korb“ dürfen aufgrund einer EU-Vorgabe Datenträger mit Kopierschutz versehen werden, der auch für Privatkopien nicht umgangen werden darf. D.h. die Musiklabels entscheiden heute, von welchem Album noch Kopien für private Zwecke gemacht werden können. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern deswegen eine verbraucherfreundliche durchsetzungsstarke digitale Privatkopie. Die jetzige Beschränkung verhindert nicht, dass geschützte Werke illegal im Internet angeboten werden. Wir bezweifeln, dass ein starker Kopierschutz private Kopien verhindert. So ist in Großbritannien die digitale Privatkopie ganz verboten und doch werden mehr Leermedien pro Kopf verkauft als hier. Die digitale Privatkopie wird auch für digitales Radio und Fernsehen an Bedeutung gewinnen. So wird in Deutschland weitestgehend unbemerkt Kopierschutz mit dem neuen Standard HDTV eingeführt. Wenn wir heute die digitale Privatkopie nicht durchsetzungsstark gestalten, werden wir morgen keine Aufnahmen mit dem digitalen Videorekorder mehr machen können. Die Digitalisierung darf nicht zu einer Kriminalisierung von VerbraucherInnen führen. Wir unterstützen deswegen eine Bagatellklausel, wie sie bereits für die Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen gilt. Wer in geringem Umfang für private Zwecke Musik oder Filme aus Tauschbörsen bezieht, soll straffrei bleiben. Auch wenn wir es nicht gutheißen, dass massenhaft Urheberrechtsverletzungen im Internet geschehen, müssen wir anerkennen, dass Tauschbörsen in Deutschland von Millionen von Menschen genutzt werden und sich faktisch zu einem Teil der Jugendkultur entwickelt haben. Eine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ lehnen wir ab. Eine Bagatellklausel entspräche der bisherigen Praxis der Staatsanwaltschaften. Wie bisher könnte weiterhin zivilrechtlich gegen Urheberrechtsverstöße für den privaten Gebrauch vorgegangen werden, etwa mit empfindlichen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen. Auch bliebe das Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet illegal und strafbar. Schon auf geltender Rechtsgrundlage wurden bisher in Deutschland etwa 7.500 Verfahren eingeleitet.

Rechte der Urheber stärken

National und international krankt das Urheberrecht daran, dass es zu wenig zwischen den eigentlichen Urhebern geistigen Eigentums und den Produzenten und Verwertern unterscheidet. Während Verlage und Unterhaltungsindustrie lautstark ihre eigenen Interessen einfordern, gehen für die Urheber kritische Punkte in der Debatte weitestgehend unter.

Wir begrüßen grundsätzlich die Reform des Vergütungssystems, um zukünftig schneller, flexibler und empirisch abgesichert auf Veränderungen reagieren zu können. Allerdings muss die Definition der Vergütungspflicht für Geräte präzisiert werden, um weitere Rechtsstreitigkeiten zu minimieren. Problematisch ist die Obergrenze von fünf Prozent des Verkaufspreises eines Gerätes. Druckerhersteller beispielsweise verlagern ihre Kosten zunehmend auf Druckerpatronen und können damit die Vergütung der Autoren minimieren. Die Bundesregierung muss mit der Reform sicherstellen, dass sich das Gesamtaufkommen aus der Pauschalabgabe auf Rohlinge und Kopiergeräte nicht zu Lasten der Urheber vermindert. Einer weitergehenden Stärkung der Rechte von Urhebern bedarf es bei Verträgen über zukünftige unbekannte Nutzungsarten. Hat ein Urheber mit einem Unternehmen einen Nutzungsvertrag abgeschlossen, darf er den Zugriff auf sein Werk nicht verlieren, wenn das Unternehmen neue Nutzungsformen vermarktet. Hier bedarf es einer Informationspflicht der Verwerter und eines starken Widerrufsrechts für die Urheber. Eine bereits begonnene Nutzung darf das Widerrufsrecht nicht ausschließen. Zuletzt gilt es, die Verwertungsrechte wissenschaftlicher Autoren an ihren Werken zu stärken. Die Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung müssen auch von den Autoren öffentlich zugänglich gemacht werden können. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen deswegen seit langem das „Open Access“-Modell. Konkret sollten Autoren die Möglichkeit erhalten, nach einem gebührendem Abstand zur Erstveröffentlichung durch Verlage, ihre Inhalte selbst öffentlich zugänglich zu machen, solange damit keine kommerzielle Nutzung verbunden ist.“

Beschluss Bundesvorstand nach Diskussion im Wahlprogramm-Wiki: Offen und vielfältig – grüne Wege für die digitale Gesellschaft 4. Juli 2005

„Ein faires Urheberrecht für alle Die Digitalisierung von Musik, Radio und Fernsehen darf nicht zu Einschränkungen von Nutzungsmöglichkeiten und Verbraucherrechten führen. So muss es weiterhin möglich sein, Musik für private Zwecke zu kopieren oder Filme aus dem Fernsehen aufzunehmen. Wir fordern eine durchsetzungsstarke digitale Kopie für private, schulische und wissenschaftliche Zwecke im Urheberrecht, die nicht durch Kopierschutzmaßnahmen ausgehebelt werden darf. Moderne Mediennutzungsformen wie Tauschbörsen sind Teil der heutigen Jugendkultur. Einer "Kriminalisierung der Schulhöfe" und dem Abbau von Datenschutz durch ein Auskunftsrecht der Rechteinhaber gegenüber Internet-Providern erteilen wir eine klare Absage. Wir setzen uns vielmehr für eine gerechte Balance zwischen den Interessen der Verbraucher und den Urhebern und Verwertern kultureller Güter ein. Bei der Durchsetzung des Urheberrechts kommt es vor allem im Internet zunehmend zu Härtefällen, die wir nicht akzeptieren wollen. Das Inserieren einer alten Computerzeitschrift oder das ins Netz stellen eines Liedtextes auf einer Fan-Homepage kann bereits zu teueren Abmahnungen führen. Wir setzen uns dafür ein, dass - wie in anderen europäischen Ländern auch - zumindest erste Abmahnungen für Privatpersonen künftig kostenfrei sind.

Freie Software für freies Wissen

Freie Software hat das Potential, gleiche Zugangsvoraussetzungen für alle zu schaffen. Wir wollen Freie Software stärker fördern. Freie Software bietet große Chancen für eine Wissensgesellschaft, die durch große Softwarevielfalt, Nachhaltigkeit und Sicherheit geprägt ist. Das System der "offenen Codes" und der "offenen Standards" ermöglicht einen fairen Wettbewerb, beugt Monopolen vor, verhindert Manipulation und sichert Innovation. Wir wollen, dass staatlich finanzierte Software von vorneherein als Freie Software veröffentlicht wird. Perspektivisch brauchen wir ein Gesamtkonzept für den vorwiegenden Einsatz von Freier Software in unseren Verwaltungen. Die besonderen Anforderungen Freier Software – insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen- müssen bei Gesetzesvorhaben und Ausschreibungen umfassend berücksichtigt werden. Diese Vorhaben dürfen nicht durch rechtliche Restriktionen eingeschränkt werden. Wir GRÜNE setzen uns deshalb dafür ein, dass Software auch weiterhin durch das Urheberrecht geschützt bleibt und Ideen, Geschäftsmethoden, Algorithmen und Software nicht patentierbar sind.

Freigabe von öffentlich geförderten Wissen und Innovationen

Öffentlich zur Verfügung gestellte Informationen müssen in offenen - d.h. frei nutzbaren - Formaten vorliegen, um jedem Bürger mit jeder technischen Ausstattung deren Verwendung zu ermöglichen. Staatlich finanziertes Wissen sollte grundsätzlich für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich sein. Dabei handelt es sich um vielfältige Informationen wie Nachrichten, Gesetzestexte und öffentliche Studien, Geo- und Umweltdaten, amtliche Statistiken oder Forschungsergebnisse und Publikationen der Universitäten und Forschungseinrichtungen. Ebenso setzen wir uns dafür ein, dass die Archive der Rundfunkanstalten konsequent geöffnet und den Bürgern zugänglich gemacht werden. Wir wollen einer Kommerzialisierung des Wissens konsequent vorbeugen. Dies gilt auch für Suchmaschinen: Diese entscheiden als “Nadelöhr” über den Zugang zu Informationen – wichtig ist deshalb die Sicherung von Vielfalt auch auf dem Suchmaschinenmarkt. Eine vielfältige Medienlandschaft ist die Grundlage für eine offene und nachhaltige Wissensgesellschaft: Dies gilt für Rundfunk, Presse und die Neuen Medien gleichermaßen.“

Bundestagswahlprogramm 2005

„Es muss weiterhin möglich sein, Musik für private Zwecke zu kopieren oder Filme aus dem Fernsehen aufzunehmen – auch wenn es sich um digitale Medien handelt. Wir wollen eine durchsetzungsstarke digitale Privatkopie im Urheberrecht, die nicht durch Kopierschutzmaßnahmen ausgehebelt werden darf. Moderne Mediennutzungsformen wie Tauschbörsen sind Teil der heutigen Jugendkultur. Einer "Kriminalisierung der Schulhöfe" und einem Auskunftsrecht von Rechteinhabern gegenüber Internet-Providern erteilen wir daher eine klare Absage. Wir setzen uns vielmehr für eine gerechte Balance zwischen den Interessen der VerbraucherInnen und den UrheberInnen und VerwerterInnen kultureller Güter ein.“

Beschluss V-02 BDK Kiel: Keine Softwarepatente 2./3. Oktober 2004

Keine Softwarepatente

Die Mitglieder der deutschen Bundesregierung, die Mitglieder des deutschen Bundestages und die Mitglieder des europäischen Parlamentes werden aufgefordert, eindeutig klar zu stellen, dass Softwarepatente wie sie das Europäische Patentamt seit einigen Jahren erteilt, vom Gesetzgeber nicht gewollt sind. Im Detail fordern wir eine inhaltliche Unterstützung der Softwarepatent-Richtlinie COM 2002/0047 ("Über die Patentierbarkeit Computer-Implementierter Erfindungen") mit den Änderungen des Europäischen Parlamentes vom 24. September 2003. Der „politischen Vereinbarung" der Kommission und des Rates vom 18. April 2004 ist entsprechend die Unterstützung zu entziehen.

Daraus resultiert:

1.Wer Programme oder deren Quellen veröffentlicht oder verbreitet, kann sich keiner Patentverletzung sondern höchstens einer Urheberrechtsverletzung schuldig machen.

2.Wer in einer üblichen Büroumgebung Software einsetzt, kann sich dadurch keiner Patentsverletzung schuldig machen.

3.Die durch das Patent zu schützende Leistung muss technischer Natur sein (und nicht nur eine von Patentanwälten konstruierte Leistung)

4.Definition des missverständlichen Begriffs "computer-implementierte Erfindung" derart, dass damit Erfindungen im Sinne des Patentrechts gemeint sind, bei denen der Computer nur ein Implementationsmittel ist und die eigentliche Leistung auf dem Gebiet der Technik (d.h. angewandten Naturwissenschaft, nicht Infomatik) liegt.

Europawahlprogramm 2004

„Wir befürworten und unterstützen eine solche Entwicklung ausdrücklich, da sie die Entscheidungsspielräume für alle erweitert. Gerade deshalb müssen Wissen und Forschungsergebnisse dauerhaft öffentlich zugänglich bleiben und in einer Balance zu Urheber- und Patentansprüchen stehen. Wir setzen uns ein für den Schutz und die Ausweitung des freien Zugangs zu Wissen und Bildung. Freie Software, offene technische Standards und kollaborative Wissensentwicklung sowie die entsprechende Ausbildung zum Umgang mit den neuen Medien sind erforderlich für einen freien Wettbewerb der Ideen und Erkenntnisse und ein nachhaltiges Wachstum.

Bildung ein öffentliches Gut und muss in einem Europa des Wissens im wesentlichen eine öffentliche Aufgabe bleiben. Wir wollen wir eine größere Autonomie der Bildungseinrichtungen und Wettbewerb um die besten Bildungsangebote. Die umfassende Kommerzialisierung von Bildung als einegewöhnliche Dienstleistung und weitergehende Liberalisierungsverpflichtungen im Rahmen der WTO- und GATS-Verhandlungen halten wir jedoch für falsch. Wir sind für einen fairen Wettbewerb zwischen den Bildungseinrichtungen, aber gegen eine Kommerzialisierung der Bildungssysteme zu Lasten der Lernenden.“

  • Seite bei Twitter teilen
  • Seite bei Facebook teilen
  • Seite bei StudiVZ teilen
  • Seite bei MySpace teilen
  • Seite bei Mister Wong bookmarken
  • Seite bei del.icio.us bookmarken
  • Seite bei Google bookmarken
  • Seite bei Live bookmarken
  • Seite bei YahooMyWeb bookmarken
Aktuelle Posts
Neu auf der Seite
Nachrichten