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Musteranfrage Verkehrsdaten T-Mobile

26.01.2012:
Untenstehend eine Musteranfrage für die Beauskunftung der Verkehrsdatenspeicherung bei einem Mobilfunkanbieter. Dies kann je nach eigenem Anbieter auch bei Vodafone, o2 und E-Plus vorgenommen werden, Adresse entsprechend anpassen.

T-Mobile Deutschland GmbH

Datenschutzbeauftragter

Friedrich-Ebert-Allee 140

53113 Bonn

Betreff: Auskunftserteilung gemäß § 34 BDSG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Auskunft über die zu meiner Person bei Ihnen gespeicherten Daten gemäß § 34 BDSG.

Ich bitte insbesondere um Auskunft über die zu meiner Person bzw. zu meinem Anschluss gespeicherten Daten, die bei der Herstellung von TK-Verbindungen bzw. bei einem versuchten Verbindungsaufbau angefallen sind, also Call Data Records bzw. gespeicherte Teile davon, sowie sonstige bei der Erbringung von Verbindungsleistungen eventuell angefallene Daten.

Bitte schlüsseln Sie dabei auf, welche Daten jeweils zu welchen Zwecken und wie lange bzw. bis zu welchem Ereignis und auf welcher gesetzlichen bzw. vertraglichen Rechtsgrundlage gespeichert werden.

Zum besseren Verständnis bitte ich um eine tabellarische Darstellung nach Datenarten bzw. Datensatzfeldern.

Nur für den Fall, dass neben den CDRs auch gesondert Funkzellendaten gespeichert werden, welche meinen Anschluss betreffen (könne), bezieht sich mein Auskunftsersuchen auch auf diese.

Sollte wegen der Menge der Daten eine Mitteilung in Papierform unangemessen sein, bitte ich um Rücksprache über das Format der Auskunfterteilung in elektronischer Form.

Ich bitte Sie, die Auskunft innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu erteilen.

Bitte bestätigen Sie mir kurz den Eingang dieser Nachricht und senden Sie mir die Auskunft postalisch zu.

Zur Identifikation meiner Person gebe ich Ihnen nachstehende Informationen bekannt. Diese Daten dürfen allein zur Beantwortung dieses Schreibens verwendet und ausdrücklich nicht für andere Zwecke verwendet werden. Sie dürfen keinesfalls an Dritte weitergeleitet werden. NAME, Rufnummer: XXXX-XXXXXXX und Kundenkonto: XXXXXXXX

Mit freundlichen Grüßen,

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Unverhältnismäßig: Verkehrsdatenspeicherung wie zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung

26.01.2012:

Am 6. Oktober 2011 habe ich die T-Mobile Deutschland GmbH erneut auf Grundlage von §34 BDSG gebeten, mir schriftlich Auskunft zu erteilen, welche Daten sie zu meiner Nummer bzw. meinem Mobilfunkanschluss gespeichert haben. Es ging dabei insbesondere auch um die Verkehrsdaten die gespeichert werden. Damit habe ich rund 18 Monate nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, welches die deutsche Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie für nichtig erklärt hatte und die sofortige Löschung aller entsprechend gespeicherten Daten veranlasste, erneut herausfinden wollen, was eigentlich tatsächlich bei dieser Datenspeicherung stattfindet. Das Bundesverfassungsgericht hat sich ja sowohl gegen die Dauer, als auch bezüglich des Umfangs der Speicherung von Kommunikationsverkehrsdaten kritisch positioniert.

Bisher wurden diese Daten auf Basis des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gespeichert. Das TKG wurde im Herbst 2011 an etlichen Stellen überarbeitet und entsprechend vom Deutschen Bundestag beschlossen.

Regelmäßigkeit der Kommunikation auf den Tag verteilt zu den zehn häufigsten Anschlüssen

Damals wie heute regelt das TKG aber nur sehr allgemein und mit einem sehr großen Ermessensspielraum für die Unternehmen, welche Daten sie zu Abrechnungszwecken und zur Gewährleistung des Services speichern dürfen. Hier fordern wir als Grüne schon lange, klare Vorgaben und Grenzen zu setzen. Es werden deutlich mehr Daten gespeichert als für die notwendigen Schritte erforderlich. Insbesondere so sensible Daten wie die Funkzellen, Geokoordinaten und der entsprechende Abstrahlwinkel. Diese Speicherung kann in Städten dazu führen, dass man auf wenige Meter (30 bis 50 Meter) genau getrackt werden kann. Es lässt sich so zwar nicht zwingend sagen, auf welcher Straßenseite man sich befindet, der Häuserblock ist aber zuzuordnen. Bedenkt man, dass GPS-Systeme (Global Positioning System) im zivilen Bereich auch oft nur eine Genauigkeit von zehn Metern sicherstellen, zeigt dies die Tragweite dieser Technik und dessen Genauigkeit. Der Chaos Computer Club hat deswegen schon frühzeitig Handys als Ortungswanzen tituliert.

Um diese Tragweite zu verdeutlichen und auch um den Umfang der Vorratsdatenspeicherung bekannt zu machen bzw. darüber aufzuklären, habe ich im Februar 2011 gemeinsam mit Zeit Online sechs Monate meiner auf Vorrat gespeicherten Daten (Zeitraum: Ende August 2009 bis Ende Februar 2010) veröffentlicht. Diese Daten wurden mit anderen frei zugänglichen Informationen zu meiner Person, beispielsweise von meinem Twitter Account, meiner Website oder aus den öffentlichen Terminübersichten angereichert. Zusammengenommen wurden so sechs Monate meines Lebens sehr genau dargestellt. Die Visualisierung meiner Daten wurde mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet, unter anderem mit dem Grimme Online Award 2011 und dem renommierten amerikanischen Online Journalism Award.

Die Daten, die ich diesmal erhalten habe, gehen an einer Stelle deutlich weiter als meine Vorratsdaten aus 2010. Wurde mir von T-Mobile bei der Beauskunftung meiner Anfrage 2010 noch der halbe Datensatz übermittelt, nämlich nur alle Daten, die zu meiner Person gehören, wurden mir diesmal auch die Telefonnummern mit zugesandt, die ich angerufen oder denen ich eine SMS geschickt habe bzw. die den umgekehrten Weg nahmen. Aus Datenschutzgründen wurden die letzten vier Ziffern der jeweiligen Rufnummer unkenntlich gemacht. Trotzdem lässt sich damit im Vergleich zu 2010 die wirkliche Tragweite dieser Verkehrsdatenspeicherung aufzeigen. Neben der Kenntlichmachung meines Lebens – wo und wann ich mich wie oft aufhalte, zu welchen Zeiten ich wie üblicherweise kommuniziere - lassen sich diesmal auch soziale Profile und Kommunikationsnetze erstellen. Dadurch, dass ansatzweise ableitbar ist, mit wem ich kommuniziert habe, lassen sich soziale Bindungen eindeutig aufzeigen und in Verbindung setzen - welche Rufnummern rufe ich zu ähnlichen Zeiten an, welche immer nur werktags usw.

Korrelation zwischen Gesprächsteilnehmer und Uhrzeit und wie ähnlich diese sind

Liegen entsprechende Daten von mehreren Rufnummern vor, lassen sich soziale Verbindungen zueinander eindeutig nachzeichen. Dies ist auch im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um die Funkzellenabfrage in Berlin relevant.

Nun aber zu den Erkenntnissen aus den neuen Daten. Eine zentrale Botschaft ist, zumindest bei T-Mobile Deutschland, dass, was die Kategorien angeht, heute der gleiche Datenumfang gespeichert wird, wie zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung, nämlich bis zu 29 Einzelinformationen. Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wird eine Vielzahl an Daten umfassend vorgehalten. Auch dieses Mal wurden Daten bei Aufenthalten im Ausland mit gespeichert, wenn auch nicht die genauen Geokordinaten, sondern nur die Funkzellen. Zudem wurden Standortdaten bei der Beauskunftung übermittelt, bei Gesprächen wo ich mich im Ausland befand. Zu wem diese Daten gehören kann ich nicht nachvollziehen. Selbst Informationen, die vor 2008 nicht gespeichert wurden, sondern dessen Speicherung erst nach Inkrafttreten der deutschen Implementierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als Verpflichtung auf Grund der Umsetzungsordnung begonnen hat, wird weiter vorgenommen, ohne das eine Abrechnungsrelevanz vorliegt. Damit wird eindeutig gegen das Ziel der Datensparsamkeit verstoßen. Am Beispiel von Kurznachrichten (SMS), die ich erhalten habe, lässt sich dies Praxis gut darstellen. Da der SMS-Empfang kostenlos ist, wurden solche Daten vor 2008 beim Empfänger der Nachricht nicht mitgespeichert. Heutzutage werden auch diese Daten gespeichert. Es lässt sich also feststellen, dass zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung (2008 bis März 2010) der gleiche Umfang an Datenarten gespeichert wurde. Lediglich die Speicherdauer hat sich von 180 Tagen auf 30 Tage reduziert. Damit ist die heutige Speicherpraxis unverhältnismäßig und widerspricht meiner Meinung nach gegen die Datensparsamkeit.

Das führt mich auch zu der Erkenntnis, dass die deutsche Sicherheitsbehörden unnötig Hysterie verbreiten oder unsachlich Informationen von sich geben. Gerade im Jahr 2011 wurde aufgrund der fehlenden Vorratsdatenspeicherung Land auf Land ab – vom Bundeskriminalamt über Bundes- und Landesinnenministern bis hin zu PolizeifunktionärInnen – das Hohelied der unerträglichen Sicherheits- und Ermittlungslücken gesungen. Was den Bereich der mobilen Kommunikationsverkehrsdaten angeht, scheint dies nicht zu stimmen. Zumal Erhebungen zeigen, das wenn Daten abgefragt werden, vor allem Daten aus dem ersten Monat der Speicherung am häufigsten abgefragt wurden.

Politisch folgen aus dieser Auskunft und der damit verbunden Erkenntnis, wie der größte deutsche Mobilfunkanbieter in der Praxis seine Verkehrsdaten speichert, dass folgende Punkte schnellstmöglich umgesetzt werden müssen:

- das Ende der Speicherung von Funkzellen und von Geokoordinaten

- klare Vorgaben und Festlegung, welche Daten zu Abrechnungszwecken tatsächlich relevant sind und dass diesen Daten eine möglichst niedrige Höchspeicherdauer zugrunde liegen muss. Dazu müssen auch die internen Verfahren für Rechnungslegung etc. umgestellt werden, um Datenberge zu verhindern und Flatratedaten zukünftig nicht weiter zu speichern

- Es bedarf einer transparenten Überprüfung der Speicherung entsprechender Verkehrsdaten bei allen Mobilfunkanbietern durch die zuständige Aufsicht

- ein Abschaffung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa. Statt ganze Gesellschaften unter Generalverdacht zu stellen, muss diese anlasslose Massenüberwachung beendet werden. Wenn überhaupt, darf nur anlassbezogen und für einen klar und eng definierten Katalog von schweren Straftaten eine entsprechende Vorhaltung von Daten auf Basis eines effektiven Richtervorbehalts geschehen. Die Debatte um die Funkzellenabfrage zeigt einmal mehr: dort, wo Daten vorhanden sind und eigentlich nur in Ausnahmefällen genutzt werden dürfen, werden diese Möglichkeiten schnell zum Regelinstrument.

Für die zwei Grafiken zu meinem Kommunikationsverhalten, geht ein großer Dank an Michael Kreil von OpenDataCity. Insgesamt sind in den 30 Tagen zwischen dem 11. September und dem 9. Oktober 2011 14.541 Datensätze zusammengekommen. Diese Zahl ist so hoch, da ich neue Pushfunktionen auf meinem Handy installiert hatte. Bei den sechs Monaten während der Vorratsdatenspeicherung waren es ja insgesamt „nur“ rund 35.000 Datensätze. Die Orginaldatensätze werde ich nicht veröffentlichen, da auf Grund der Übermittlung der Rufnummern mit denen ich Kontakt hatte, auch Daten von Dritten betroffen sind.

Anbei eine Beschreibung der unterschiedlichen Datenfelder die aktuell gespeichert werden (Stand Oktober 2011), mit einer Beschreibung von T-Mobile für die einzelnen Felder.

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Obamas gibt Einrichtung von Trade Enforcement Unit bekannt

25.01.2012:

Am 24. Januar hat US Präsident Obama bei seiner State of the Union Ansprache vor dem Kongress die Einrichtung einer Trade Enforcement Unit angekündigt. In seiner Rede sagt er dazu folgendes:

"And I will not stand by when our competitors don't play by the rules. We've brought trade cases against China at nearly twice the rate as the last administration – and it's made a difference. Over a thousand Americans are working today because we stopped a surge in Chinese tires. But we need to do more. It's not right when another country lets our movies, music, and software be pirated. It's not fair when foreign manufacturers have a leg up on ours only because they're heavily subsidized.

Tonight, I'm announcing the creation of a Trade Enforcement Unit that will be charged with investigating unfair trade practices in countries like China. There will be more inspections to prevent counterfeit or unsafe goods from crossing our borders."

In den ersten US Berichten wird vor allem auf den Ansatz den Kampf gegen Produktpiraterie zu verstärken, auch zum Schutz vor schlechter Qualität etc.

Durch die Herleitung mit Filmen und Musik, scheint dies aber eher eine Behörde zu werden, die das gesamte ACTA Abkommen durchsetzen soll, was gerade in zahlreichen Ländern vor der Ratifizierung steht und heftig kritisiert wird.

Darum gilt STOPP ACTA!

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Lust auf ein Praktikum in meinem Büro?

14.12.2011:

Der Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sucht ab dem 1. Februar 2012 eineN PraktikantIn. Inhaltlicher Schwerpunkt der Tätigkeit sind die Themenbereiche Demokratie, Bürgerrechte, Datenschutz und Netzpolitik. Die Stelle ist im Büro des Bundesvorstandsmitglieds Malte Spitz angesiedelt.

Vorausgesetzt werden organisatorisches Geschick, Teamfähigkeit und Interesse an der Zusammenarbeit mit vielen verschiedenen Organisationen und Menschen. Zu den Aufgaben gehören neben allgemeiner Bürotätigkeit die Unterstützung bei der Planung der Grünen Bodenseekonferenz und einer Fachtagung. Kenntnisse in den Bereichen Bürgerrechte, Datenschutz, Netzpolitik sowie im journalistischen Schreiben sind von Vorteil.

Beginn des Praktikums: Anfang Februar 2012

Ende des Praktikums: Ende April 2012

Ort: Berlin, Bundesgeschäftsstelle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bruttomonatsvergütung: 350 Euro

Bewerbungen mit Lebenslauf bitte bis zum 5. Januar an buero.spitz@gruene.de. Rückfragen beantworten wir gern per E-Mail oder unter Telefon 030-28442-151.

Grundsätzliches zu Praktika in meinem Büro findest du hier.

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Statement zu Guttenberg und Internetfreiheit

12.12.2011:

Heute am 12. Dezember haben EU Kommissarin Neelie Kroes und Karl-Theodor zu Guttenberg eine Initiative zur Internetfreiheit vorgestellt. Mein Statement dazu:

"Wenn es darum geht, sich für Internetfreiheit weltweit einzusetzen, halte ich Guttenberg für einen falschen Vertreter. Internetfreiheit wird nicht nur in China oder dem Iran mit Füßen getreten, sondern muss auch in Europa verteidigt werden. Guttenberg stand in der deutschen und europäischen Debatte leider immer auf Seiten derer, die Eingriffe in die Internetfreiheit, sei es bei der Vorratsdatenspeicherung oder dem Aufbau einer zentralen Sperrinfrastruktur, unterstützt und verteidigt haben. Die Initiative der EU-Kommission ist richtig und notwendig - und längst überfällig.

Mit der Wahl von Guttenberg als Berater und Repräsentant rückt das Thema leider in den Hintergrund und seine Person in den Vordergrund. Das setzt die inhaltliche Debatte herab und schadet dem Thema mehr als es ihm nutzt. Wenn EU-Kommissarin Neelie Kroes sagt, dass sie keinen Heiligen sucht, sondern ein Talent, wird sie sich bald eingestehen müssen, dass sie mit Guttenberg jemanden geholt hat, der sich wie ein Heiliger aufführt und über Recht hinwegsetzt und dem das eigene Vorankommen wichtiger ist als das Thema, das er vertritt."

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Guttenberg und Internetfreiheit?

09.12.2011:

Gerade wurde via twitter eine entsprechende dapd Meldung verbreitet, dass Karl-Theodor zu Guttenberg am kommenden Montag 12. Dezember bei einer Pressekonferenz in Brüssel gemeinsam mit EU-Kommissarin und Kommissionsvizepräsidentin Neelie Kroes auftreten wird. Auf Nachfrage wurde mir aus der Pressestelle von Neelie Kroes mitgeteilt, dass es bei der Pressekonferenz darum geht:

"elaborate on EU plans to provide ongoing support to Internet users, bloggers and cyber-activists living under authoritarian regimes. The "No Disconnect Strategy" will underline EU's commitment to ensure human rights and fundamental freedoms are respected both online and off-line, and provide practical assistance that ensures ICT supports freedom and development, and limits the ability of repressive regimes to undermine freedom and development"

Neelie Kroes hat dazu heute auch eine Rede in den Niederlanden gehalten.

Guttenberg wird an dieser Pressekonferenz teilnehmen, in welcher Funktion oder Rolle ist nicht bekannt.

Die Pressekonferenz am Montag beginnt um 11.30 Uhr und wird live übertragen, unter anderem auch via EBS.

Ich bin sehr gespannt, welche Rolle Guttenberg dabei spielen soll. Zum einen begibt er sich wieder in die europäische Debatte und zum anderen hat ihn das Thema in seiner Zeit als Wirtschaftsminister wenig interessiert und er hat nicht gehandelt, obwohl deutsche Unternehmen maßgeblich am Export entsprechender Filter-, Sperr- und Überwachungstechnik beteiligt sind. Zum anderen hat er das Thema Cybersicherheit und welch Abbau von Bürgerrechten im Namen dessen erfolgt sind und erfolgen, weder an- noch aufgegriffen.

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Offener Brief zum TKG an Telekommunikationsunternehmen

27.10.2011:
Dieser Offene Brief geht an die Vorstandsvorsitzenden und Verantwortlichen für den Datenschutz bei der Deutschen Telekom, Vodafone, E-Plus und o2 Germany.

Sehr geehrter Herr Obermann,

am heutigen Donnerstag, dem 27. Oktober 2011, hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP die Neufassung des Telekom- munikationsgesetzes (TKG) beschlossen.

Die verabschiedete Fassung ist ein fataler Formelkompromiss zwischen den Regierungs- fraktionen, der zu Lasten aller Bürgerinnen und Bürger und ihrer Grundrechte geht. Der Novelle folgend, bleibt es den Telekommunikationsunternehmen selbst überlassen, Daten zu Abrechnungszwecken auch untereinander und zur Gewährleistung der Dienste zu speichern - ohne eine Vorgabe, die die Maximaldauer der Speicherung verbindlich regelt.

Ich halte dies für unverantwortlich! Die einzelnen Anbieter – und somit auch Ihr Unternehmen – speichern sensible persönliche Daten, ohne durch einen einheitlichen Rahmen gebunden zu sein. Es wir auch weiterhin nicht transparent sein, welche Daten zu welchen Zwecken über welchen Zeitraum gespeichert werden.

Ich fordere Sie daher auf, dass die Telekom schnellstmöglich offenlegt, welche Verkehrsdaten zu Abrechnungszwecken oder zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation gespeichert werden. Weitergehend bitte ich um eine Überprüfung, ob die aktuelle Speicherpraxis notwendig ist bzw. ob weitere Daten bei der Speicherung ausgelassen und für kürzere Zeiträume gespeichert werden. Für die Zukunft sollte Ihr Unternehmen umgehend jegliche Veränderungen der Speicherpraxis, auch nach Inkrafttreten der Neuregelung des TKG, veröffentlichen. Die Kundinnen und Kunden haben das Recht zu erfahren, was ihr Telekommunikationsanbieter über sie wie lange speichert. Daten- schutz wird als Auswahlkriterium bei Produkten und Dienstleistungen zunehmend relevant. Die Kundinnen und Kunden müssen die Möglichkeit haben, den Anbieter, der am sparsamsten mit solch hochsensiblen Daten umgeht, auszuwählen.

Mit freundlichen Grüßen,

Malte Spitz

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Gastbeitrag zum Thema Grüne und Piratenpartei

13.10.2011:

Die Piratenpartei verdient Respekt und keine müde Belächelung. Zum einen Respekt dafür, dass sie viele Nicht-Wähler an die Wahlurne geholt hat. Zum anderen Dank dafür, dass sie allein durch ihre Existenz dazu beigetragen hat, dass das Thema Netzpolitik deutlich stärker medial wahrgenommen wird und die Netzpolitiker in allen Parteien erfreut.

Durch die Reibung an ihren Thesen können auch wir Grüne unser eigenes Profil schärfen. Es gilt jetzt als Grüne, die eigene Andersartigkeit deutlicher und stärker als zuletzt, in der Öffentlichkeit herauszustellen. Es gilt auch deutlich zu machen, das wir Grüne dazulernen können, beispielsweise aus der Zivilgesellschaft oder von innovativen Ansätzen weltweit. Sei es beim Thema OpenData, der Reform des Urheberrechts oder der Etablierung der Internet Governance, als Dialog aller Stakeholder im Internet. Die Herausforderung für uns Grüne besteht aber auch darin, netzpolitische Ansätze auf allen Ebenen der Partei zu verankern. Die Grundlagen dafür sind definitiv da, der breite Wille auch, aber so wie Grüne Endlagerkonzepte für Atommüll erklären können, so ist die Definition von Netzneutralität am Infostand in der Fußgängerzone noch nicht Allgemeingut in der Partei.

Zugleich sind nun die Piraten in der politischen Bringschuld, auch netzpolitisch. Das, was sie bisher vage einfordern, müssen sie liefern. Die Argumentation, die Partei habe in den meisten Politikfeldern noch keine programmatische Ausrichtung erarbeiten können, vermochte anfangs noch charmant und für den politischen Raum erfrischend daher kommen.

Doch statt inhaltlicher Debatte, hat sie auf ihren Parteitagen zuletzt eher interne Streitereien,Geschäftsordnungs- und Satzungsschlachten geführt. Dieses inhaltliche Vakuum hat nichts mit dem Anspruch basisdemokratischer Einbindung zu tun, wie die Mitglieder der Piratenpartei gerne behaupten. Dahinter steckt das pirateske Politikverständnis, das zu sehr auf Strukturen, Regeln und Abgrenzungen beruht: einem technizistisch-administrativen Bild von menschlicher Meinungsfindung. Selbst bei einem politischen Wert, den die Piraten gern hochhalten, dem der Freiheit, bleibt dieser undefiniert und ohne Abgrenzung zu anderen Werten zurückgelassen. Das zeigen die immer heftiger werdenden internen Debatten um den Datenschutz. Bezeichnend, dass die Berliner Piraten zwar dem Thema Öffnung und Bereitstellung staatlicher Daten ein ganzes Wahlprogrammkapitel widmeten, ohne darin ein einziges Wort zum auch dort relevanten und teils schwierigen Datenschutz zu verlieren.

Die Piraten inszenieren sich als Partei der „Avantgarde“, die sich aber vorwiegend mit sich selbst und weniger mit Wählern und Inhalten beschäftigt, die mit ihrem Outlaw-Image und dem Versprechen der Avantgarde spielen, und damit erfolgreich ins Berliner Abgeordnetenhaus und in ein Umfragehoch segelte.

Aber wirklich Avantgarde, die den Unterschied macht, sind sie politisch bisher nicht, vor allem, wenn es um Inhalte geht. Die Debatte um die Enthüllungen rund um den staatlichen Trojanereinsatz, auch bekannt als #0zapftis, zeigt, wie Piraten denken, und das ist wenig erfrischend. Wer sich selbst technische Kompetenz anmaßt, sollte inhaltlich auf den Einsatz von Spähsoftware, sei es bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder anderer versteckter Spähsoftware, eingehen und zugespitzt die Risiken verständlich für die gesamte Gesellschaft aufzeigen. Stattdessen wurden als erstes reflexhaft die „Köpfe“ von BKA-Chef Ziercke und Innenminister Friedrich gefordert und in Interviews mit Wild-West Vergleichen schwadroniert, statt aufzuzeigen, was die Zusammenhänge bei diesem Thema bedeuten, das anscheinend deutsche Unternehmen solche Technik entwickeln, staatliche Behörden dies mit völliger Unwissenheit und ohne Kontrolle fahrlässig einsetzen. Ersteres können auch die Uhls und Kauders dieser Welt, zweiteres ist aber nötig. Die Vermischung von technischer Kompetenz mit politischen Inhalten, ist notwendiger denn je in unserer digitalen politischen Welt, gerade wenn die These vom US-Rechtsexperten Lawrence Lessig, „Code is law“, für unsere Zukunft stimmt.

Gerne wird der Vergleich zwischen den Anfangsjahren der Grünen und den Piraten heute gezogen. Doch der Vergleich hinkt. Die Piraten haben im 21. Jahrhundert einen Nerv getroffen, indem ein zentrales Zukunftsthema nach vorne gestellt wird begleitet durch ihr inszeniertes Anderssein, das einen Ton trifft, der Widerhall in der Gesellschaft erfährt. All dies wirkte bei den Grünen in der breiten Öffentlichkeit dagegen eher abschreckend und schrill, bei ihren ersten Auftritten vor über 30 Jahren. Die wichtigen Unterschiede aber liegen in den Inhalten und Konzepten und der politischen Kultur, die gelebt wird, in der eigenen Partei, als auch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Den Piraten fehlt die große Erzählung, die Vision jenseits von Buzzwords. Sie skizzieren bisher keinen gesellschaftspolitischen Gesamtansatz, verzichten auf ein explizites Wertesystem und konkrete Ziele, die sie als politische Partei erreichen möchten und die sie auch langfristig zusammenschweißen könnten. Und ihr Mythos, den manche Journalisten gern hochschreiben, beruht auf Erfolgen, mit denen sie selber wenig zu tun hatte.

Die Proteste rund um das Zugangserschwerungsgesetz und die Einführung von Internetsperren im Sommer 2009, sie wurden von Franziska Heine als mutige Petentin und dem AK Zensur angeschoben. Die Klagen zur Vorratsdatenspeicherung, Demonstrationen wie Freiheit statt Angst, wurden nicht von den Piraten vorangetrieben, sondern vom AK Vorratsdatenspeicherung. Natürlich waren überall auch Mitglieder der Piraten aktiv dabei, genauso aber auch Grüne oder FDPler, Jusos oder freie Aktivisten, die hier für gemeinsame Ziele eingetreten sind.

Denn die Piraten sind in keine inhaltliche Lücke gestoßen, sondern surfen auf einer Welle, die sie selbst nicht verursacht haben. Seit Jahren bestellen etablierte Organisationen wie der Chaos Computer Club dieses Feld. Und die Piraten haben es beim Surfen einfacher und machen es sich leichter als die Netzpolitiker in den etablierten Parteien. Piraten müssen weder mit wohlmeinenden Kinderschützern noch mit Wirtschaftspolitikern kämpfen, um alle Blickwinkel in einer Debatte abzudecken. Denn beide Themenkomplexe sind bei ihnen derzeit schlicht nicht relevant.

Im Gegensatz dazu werden die Grünen die inhaltlichen Diskurse zum Thema Netzpolitik, wie schon lange geplant, auch beim bevorstehenden Parteitag im November weiter vorantreiben. Dabei geht es uns um eine breitere Skizze, die die Fragen der gesellschaftlichen Digitalisierung und des Internets im Querschnitt denkt. Denn Netzpolitik beginnt bei der Reform des Urheberrechts zur informationellen und kulturellen Teilhabe aller und endet noch lange nicht bei der Wahrung der Menschenrechte durch ein Exportverbot für Überwachungssoftware in alle Welt. Das Internet ist für uns nicht nur ein technisches Instrument, sondern ein sozialer Ort, der neue Möglichkeiten für demokratische Mitbestimmung eröffnet. Genau diese Mitbestimmung online wie offline, die Revitalisierung unserer Demokratie, ist zentrales Thema für die Grünen in Regierungsarbeit. Bezeichnend ist dort Baden-Württemberg mit Winfried Kretschmann an der Spitze, der diese neue politische Kultur lebt. Er betont, dass die Menschen die Fragen stellen, die wichtig sind, dass politischer Streit geführt und nicht ausgeklüngelt gehört. Das sind die Ansätze, die man braucht, um eine neue politische Kultur und Demokratie, die auch digital stattfindet, erst möglich macht. Uns Grünen geht es nicht nur um Politik für das Internet, sondern auch mit und im Internet. Wir begreifen dies als Chance, Netzpolitik und dem Ziel der neuen politischen Kultur an unseren zentralen Werten - Ökologie, Selbstbestimmung, erweiterte Gerechtigkeit und lebendige Demokratie - auszurichten.

Dieser Beitrag ist in gekürzter Fassung auch bei Spiegel Online erschienen.

Zur inhaltlichen Debatte der Hinweis auf den Leitantrag zur Netzpolitik für den kommenden Bundesparteitag. Antrag und auch ein Artikel dazu.

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Kalendarium Netzpolitik

26.09.2011:

Ein Netzpolitik-Kalendarium bis Anfang Mai nächsten Jahres mit all den Terminen, die zum heutigen Zeitpunkt feststehen. Sowohl als PDF zum Nachgucken (und ausdrucken), wie auch als iCal zum importieren.

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Planungen für eine längere Vorratsdatenspeicherung in Deutschland?

14.09.2011:

Durch die Veröffentlichung der US Botschaftsdepeschen via Wikileaks geraten so manche Informationen ans Tageslicht, die etliche Nachfragen und Kritik hervorrufen. Es zeigt wie eng teilweise die politische Kooperation zwischen den USA und einigen Staaten ist und auch welchen Einfluss einzelne Unternehmen in diesem Prozess einnehmen. Ein spannendes Beispiel ist die anscheinende Einflussnahme des deutschen Wirtschaftsministeriums und anderer Akteure auf Preissenkungen im Pharmabereich in Polen.

Durch die Möglichkeiten die cablegatesearch bietet, kann man die einzelnen Depeschen nach Schlagworten durchsuchen. Dabei stößt man auf eine als "confidential" eingestufte Meldung vom 10. Januar 2007 die von der US Botschaft in Berlin erstellt wurde. Es geht um ein Gespräch einer US Delegation aus Vertretern des Department of Homeland Security, dem Department of Justice und der USEU, der US Vertretung gegenüber der EU. Von deutscher Seite nahmen nach US Depesche der Ministerialdirektor Günther Krause aus dem Bundesinnenministerium teil, damals Leiter Abteilung Polizei und Terrorismusbekämpfung, und Michael Grotz, stv. Abteilungsleiter Strafrecht im Bundesjustizministerium, teil. Zur Einordnung muss man wissen das in 2006 die EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen wurde und im November 2007 der deutsche Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD die Vorratsdatenspeicherung auch in Deutschland eingeführt hat. Sprich im Januar 2007 hatte Deutschland nicht nur die EU Ratspräsidenschaft inne, sondern es fand auch die Debatte statt wie man die EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung implementiert, Vorgabe war ja bspw. eine Mindestspeicherung von sechs Monaten und Maximalspeicherung von 24 Monaten. Aus der US Depesche wird nun deutlich, das es im Bundesinnenministerium eindeutig Bestrebungen gab über die Mindestspeicherung von sechs Monaten hinauszugehen. Das ist für das ehemals von Wolfgang Schäuble geführte Haus jetzt keine Sensation, zeigt aber doch deutlich, das es auch bei uns schnell dazu kommen kann, das Speicherfristen ausgedehnt werden, der Wille danach war zumindest damals eindeutig vorhanden. In der Depesche ist geschrieben: "The two appeared to differ on what Germany's stance should be, with MOI preferring longer retention, MOJ less." Später im Text steht allerdings das Krause auch ausführt das man vermutlich einen Kompromiss bei sechs Monaten finden wird.

Es zeigt also erneut auf, wieso der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung so enorm wichtig ist und es auch noch jetzt um das generelle "Ob" dieser Methode geht und nicht nur um das "Wie" der konkreten Ausgestaltung.

Werde daher selber aktiv gegen die Vorratsdatenspeicherung und zeichne bis zum 15.9 die Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung mit.

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