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zu Perspektiven deutscher Netzpolitik

Originalbeitrag

Perspektiven deutscher Netzpolitik

22.06.2010:

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hält heute im Technikmuseum seine Grundsatzrede zur Netzpolitik. Anschließend ist eine Podiumsdiskussion angesetzt. Ich werde hier versuchen live mit zu bloggen und gleichzeitig twittern

10.40 Uhr: Nach einer kleinen Schnitzeljagd am Technikmuseum ist man am Ende im Lokschuppen angekommen wo die Veranstaltung stattfindet. Deutlich mehr Zuspruch von den TeilnehmerInnen her als letzte Woche bei der Berliner Rede der Bundesjustizministerin

11.05 Uhr: Begrüßungsrede des Stiftungsdirektor des Technikmuseums. Freut sich das Rede auf Geburtstag von Konrad Zuse fällt.

11.15 Uhr: Beginn der Rede von de Maizière und lobt den Tüftler Konrad Zuse. Das Internet wurde ignoriert, über- und unterschätzt.

11.21 Uhr: erste Thesen:- keine neue Rechtsordnung - Selbstregulierung vor Rechtsregulierung - Recht hinkt der Technik hinterher

11.31 Uhr: neue Formen des Umgang, bspw. Löschungsrecht gegen annonyme, und "respect by default" als Strategie

11.41 Uhr: Datenbrief soll abgespeckt kommen, Stiftung Datenschutz auch. De Maizière sieht keine Gefahr für Missbrauch staatlicher Gewalt im Internet und Deutschland.

11.52 Uhr: Auch de Maizière will mehr Haftung durch Provider, Gefährdungshaftung und Beweislastumkehr. Zudem will er bestimmte Internetdienste mit einer Zulassungspflicht versehen.

Manfred Spitz aus Münster meinte am 23.06.2010 13:00:

> Netzpolitik

Wir haben ein BDSG, wir kennen das im Grundgestz verankerte Post-, Brief- und Telefongeheimnis. Alle Inhalte davon dienen dazu, das Persönlichkeitsrecht zu schützen. Mitte der 80er Jahre hatten wir starke öffentliche Diskussion wegen der damals geplanten Einführung eines bundeseinheitlichen Personenkennzeichens. Schliesslich führte das zur Schaffung des BDSG. Darauf können wir stolz und dankbar sein. Wenn jetzt durch neue Technologien zusätzliche Kommunikations-und Informationsformen möglich geworden sind, dann sollten dafür die bekannten Persönlichkeitsrechte adäquat angewendet werden. Es gibt 0 Gründe für eine Vorratsdatenspeicherung. Es kann doch nicht sein, dass in unserem Verfassungsstaat die bloße Rentabilität und Perfektion in der Bürokratie höher gesetzt wird als der Schutz der Persönlichkeit. Sicherlich trifft es zu, dass Recht der Technik hinterher hinkt. Wenn dann noch kriminelle Energie eingesetzt wird, kann man dem nur mit Sanktionen und Strafen entgegentreten. Die gesetzliche Basis dafür ist vorhanden. Im internationalen Konsens sollte definiert werden welche der durch das Internet möglichen Datensammlungen und Auswertungen das Persönlichkeitsrecht verletzen oder nicht.

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